Die Europäische Union hat am 2. Dezember 2021 den Druck im Diesel-Abgasskandal auf Italien erhöht. Die Behörde erwartet, dass endlich Sanktionen gegen die Verursacher der Abgasmanipulationen verhängt werden – letztlich geht es dabei um den Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis). Wie die Nachrichtenagentur Reuters weiter berichtete, kritisierte die Kommission, dass Italien gegen FCA keine Strafen ausgesprochen habe. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer treibt unterdessen die juristische Aufarbeitung des Skandals in Deutschland vorn. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten erstritten werden. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben sie für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

EU ermittelt seit über vier Jahren im Fiat-Abgasskandal

Der Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt Stellantis) schwelt bereits seit 2015. Damals kam es in den USA zu ersten Ermittlungen. 2016 stellte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überhöhte Abgaswerte bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren von Fiat fest. Die italienische Zulassungsbehörde wurde informiert. Als Italien tatenlos blieb, schaltete die deutsche Bundesregierung die EU-Kommission ein. Im Mai 2017 leitete die europäische Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein – bisher erfolglos. Ein Jahr später kam es dann 2018 zur Anklage Italiens am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Mittelpunkt immer der Diesel-Abgasskandal, der sich auf FCA bezog. Seit Sommer 2020 ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Betrugsverdachts gegen das Fiat-Imperium.

Die Kommission erklärte nun am 2. Dezember 2021 laut der Nachrichtenagentur Reuters, dass die EU Italien aufgefordert habe, zu erklären, warum es der Verpflichtung zur Durchsetzung der Emissionsvorschriften auf der Grundlage einer europäischen Verordnung nicht nachgekommen sei. Gemäß der Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Sanktionen für die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen festzulegen und umzusetzen. Mit der Abgasmanipulation wird die Effizienz von Emissionskontrollsystemen beeinträchtigt. Das führt zu höheren Emissionen bei Fahrzeugen.

Die Kommission erklärte weiter, Italien habe zwar einen obligatorischen Rückruf betroffener Fahrzeuge angeordnet, es aber versäumt, Sanktionen zu verhängen. Italien muss jetzt binnen zwei Monate antworten und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls kann die Kommission den Fall dem EuGH vorlegen.

Fiat ruft Doblo-Modelle und 500X in die Werkstätten zurück

Die Äußerungen der Kommission sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erneut ein klares Indiz dafür, dass Fiat die Dieselmotoren manipuliert und den Verbrauchern ein Schaden entstanden ist. Wenn man sich überlegt, wie lange die EU bereits gegen Italien und FCA ermittelt, entsteht schon der Eindruck, der Autobauer soll so günstig wie möglich aus dem Skandal herauskommen, statt zur Verantwortung gezogen zu werden. Dafür spricht auch, dass derzeit FCA Fahrzeuge in die Werkstätten zurückruft, um ein Software-Update aufzuspielen. Beim Fiat Doblo und 500X soll damit eine „Verbesserung“ der Emissionswerte unter realen Fahrbedingungen erreicht werden.

Weltweit sollen 76.600 Fahrzeuge von der Maßnahme betroffen sein, die in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt durchgeführt werde. Die Behörde habe allerdings noch nicht entschieden, ob sie die Rückrufe überwachen werde, berichtete am 16. November 2021 das Branchen-Onlineportal kfz-betrieb. Betroffen vom Rückruf ist der Fiat Doblo Cargo mit 1,3-Liter-Multijet-Dieselmotor der Schadstoffstufe Euro 6b. Die Fahrzeuge stammen aus dem Produktionszeitraum 16. Juni 2016 bis 30. Juli 2020. Hiervon seien in Deutschland 2630 Stück in den Verkehr gebracht worden. Weltweit geht es um 41.500 Kleintransporter. Außerdem betrifft den Rückruf das Modell Doblo Panorama in gleicher Motorisierung. Zudem steht der Fiat 500X mit 1,6-Liter-Motor (Euro 6b) auf der Liste. Von den 35.100 einbestellten Autos, sind nur 671 in Deutschland gemeldet.

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus dem Jahr 2021:

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
  • Das Landgericht Flensburg sieht starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Argument Motorschutz will das Gericht wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
  • Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
  • Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es im KBA-Deutsch. Der Daily-Motor ist in zahlreichen Wohnmobilen verbaut worden. Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel