Seit fast zwei Jahren stellt die Corona-Pandemie viele Unternehmen der Musikwirtschaft vor immense logistische und finanzielle Herausforderungen. Das Kurzarbeitergeld war in dieser Notlage eine grundlegende Hilfe, um Insolvenzen abzuwenden. Ende März 2022 läuft die Regelung aus, nach der vorübergehend Kurzarbeitergeld für maximal 24 Monate gewährt werden konnte.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitergeld in der Corona-Zeit zu verlängern. Diese Maßnahme des Staates hat bisher in der Pandemie wesentlich dazu beigetragen, einen Kahlschlag des Kulturlebens zu verhindern. Doch die aktuelle, heftige Corona-Welle zeigt: Die schmerzlich ersehnte Rückkehr zum ‚Normalbetrieb‘ ist noch lange nicht in Sicht. Das bedeutet vor allem für die Veranstaltungswirtschaft weiterhin massive Auftragseinbrüche und damit einhergehende finanzielle Verluste. Spielstätten, Künstleragenturen, Kulturveranstalter/innen, Ton- und Lichttechnikfirmen, Musikverlage und viele weitere Akteure in diesem Arbeitsfeld bedürfen daher auch in den nächsten Monaten der Solidarität des Staates – und das auch in Form eines verlängerten Kurzarbeitergeldes, um eine Entlassungswelle und die damit verbundene Abwanderung von Fachkräften in andere Arbeitsbereiche zu verhindern. Viel steht dabei auf dem Spiel, denn wenn die komplexe und einzigartige kulturelle Infrastruktur in Deutschland verloren geht, bedeutet dies auch einen unwiederbringlichen Werte- und Identitätsverlust für die Gesellschaft.“

Viele Bereiche des Kulturlebens in Deutschland werden durch die Teilprogramme des Bundesprogramms „NEUSTART KULTUR“ wirkungsvoll in der Corona-Zeit aufgefangen. Auch der Sonderfonds des Bundes unterstützt die Wiederaufnahme von Kulturveranstaltungen durch Wirtschaftlichkeitshilfen und eine Ausfallabsicherung. Die Kurzarbeitergeld-Regelung war bisher eine weitere Säule zur Absicherung des Kulturlebens. Diese staatlichen Hilfen sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze zu erhalten, auch wenn die Beschäftigten vorübergehend weniger Arbeit haben.

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