Die Wasserkraft ist der Ursprung der Stromerzeugung in Bayern. Zu Beginn der Elektrifizierung unseres Landes wurde der Stromverbrauch vollständig aus der Wasserkraft bereitgestellt. Derzeit deckt die Wasserkraft rund 14 % des bayerischen Stromverbrauchs. Insbesondere nach dem Ausstieg aus der Kernkraft wird die Wasserkraft in Bayern notwendiger denn je benötigt, denn sie stellt den Strom für Bayern planbar zur Verfügung. Damit kommt der Weiterentwicklung der Wasserkraft für unsere Energieversorgung eine wichtige Bedeutung zu. „Wir freuen uns darüber, wenn die Bayerische Staatsregierung signalisiert, wieder verstärkt auf die Wasserkraft zu setzen. Sie muss den Worten aber auch Taten folgen lassen. Von dem angekündigten Wasserkrafterlass fehlt seit Jahren jede Spur. In der jüngsten Vergangenheit sind viele Projekte an der Genehmigungsbürokratie und dem nicht vorhandenen politischen Rückenwind gescheitert. Es ist ein einziges Trauerspiel“, beschreibt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW die Lage der Wasserkraft in Bayern.

Die Wasserkraft hat gegenüber anderen erneuerbaren Energien erhebliche energiewirtschaftliche Vorteile. Sie ist in der Lage, je nach eingesetzter Technik und Anforderung, effizient Grund- und Spitzenlast zur Verfügung zu stellen. Sie ist kontinuierlich verfügbar, gut prognostizierbar und sehr gut regelbar. Damit liegen die Stärken und Potentiale dieses Energieträgers neben der reinen Produktion von Strom insbesondere in der Weiterentwicklung der Wasserkraft als Systemdienstleister für die Energiewende. Wasserkraft ist derzeit die einzige marktfähige Technologie, um Strom im großtechnischen Maßstab speichern zu können.

Viele behördliche Genehmigungsverfahren für die Wasserkraftnutzung sind aber gekennzeichnet durch einen zu hohen Prüfungsumfang und Detaillierungsgrad. Es werden umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, der Nutzen für eine gesicherte Stromversorgung spielt dabei keine Rolle. Die Genehmigungen werden regelmäßig längstens für nur 30 Jahre erteilt. Die mehrjährige Verfahrensdauer hängt maßgeblich davon ab, ob die damit betrauten Beamten überhaupt gewillt sind das Projekt zu einem guten Ende zu führen. Das Ergebnis: Die Anzahl der Wasserkraftwerke in Bayern und deren Stromproduktion stagniert seit 20 Jahren, während in diesem Zeitraum über 600.000 Photovoltaikanlagen in Betrieb genommen worden sind und die Stromproduktion aus Wasserkraft überholt haben.

Bereits im Jahr 2014 hat die Bayerische Staatsregierung die Potentiale für Pumpspeicherkraftwerke in Bayern untersuchen lassen. Kein einziges ist seitdem genehmigt, geschweige denn gebaut worden. „Lippenbekenntnisse der Bayerischen Staatsregierung zur Wasserkraft reichen nicht aus. Wir erinnern uns noch mit Schrecken daran, wie schnell die Bayerische Staatsregierung das Pumpspeicherkraftwerksprojekt am Jochberg in der Jachenau in den bayerischen Alpen beerdigte als der Widerstand dagegen vor Ort aufkeimte. Die Österreicher sollen es lieber machen hieß es damals. So wird das nix mit dem Ausbau der Wasserkraftnutzung in Oberbayern. Bei den Flusskraftwerken wird sich insbesondere das  Umweltministerium entscheiden müssen, ob es durch Unterstützung der Wasserkraft Beiträge zum Klimaschutz leisten will oder sich weiterhin auf die Seite derer stellt, die die perfekte Durchgängigkeit für Fische und Sedimente von den Alpen bis zum schwarzen Meer haben wollen“, stellte Detlef Fischer fest.

Der VBEW hat seine Positionen zur Wasserkraft in Bayern geschärft. Der Beitrag der Wasserkraft zu einer gesicherten Stromversorgung in Bayern wurde betont. Ebenso wurde noch deutlicher herausgearbeitet, welche zusätzlichen gemeinnützigen Aufgaben und Systemdienstleistungen die Wasserkraft erfüllt.

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Der VBEW repräsentiert mit seinen rund 400 Mitgliedsunternehmen die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Als Interessenvertretung vertritt er gemeinsame Anliegen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen.

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