Auszubildende im Handwerk, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 endet, können bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung beantragen. Als Kriterium für die Leistungen in der Berufsschule gilt ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in den prüfungsrelevanten Fächern. Darüber hinaus müssen auch die betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen. Daher ist dem Antrag zusätzlich zum aktuellen Berufsschulzeugnis auch ein Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes beizufügen.

Anträge für die Sommerprüfung können noch bis zum 1. März 2022 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingereicht werden. Das Antragsformular ist im Bereich „Ausbildung“ unter der Rubrik „Service Center“ / „Formulare und Downloads“ auf der Website der Kammer www.hwk-mannheim.de eingestellt. Fragen zum Thema beantwortet Ausbildungsberaterin Yasmin Al-Shakran, Telefon 0621 18002-137, E-Mail: al-shakran@hwk-mannheim.de 

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