Am 15. Februar 2022 haben drei weitere Tochtergesellschaften der Green City AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Bereits im Dezember 2021 hatte die Green City AG über eine möglicherweise eintretende drohende Zahlungsunfähigkeit informiert. Betroffen sind die Tochtergesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG. Die drei Tochtergesellschaften haben jeweils Inhaberschuldverschreibungen bzw. in einem Fall Namensschuldverschreibungen emittiert.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. begrüßt das beabsichtige Verfahren in Eigenverwaltung. Die Eigenverwaltung ist aus unserer Sicht insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Fortführungslösung angestrebt wird. In den vorliegenden Verfahren kann damit die Fortführung der Projektgesellschaften erreicht werden. Dies dürfte aus Sicht der SdK auch die beste Möglichkeit darstellen, eine hohe Insolvenzquote für die Anleger zu erreichen. Die Insolvenzanträge dürften nicht zuletzt auch auf die Insolvenz der Muttergesellschaft Green City AG zurückzuführen sein. Durch die Insolvenz sind bestehende Forderungen der Tochtergesellschaften gegen die Muttergesellschaft weitgehend wertlos geworden. Durch eine finanzielle Neuaufstellung der Gesellschaften könnte aus unserer Sicht ein tragfähiges Modell für die Zukunft erreicht werden.

Damit die betroffenen Anleger der drei Gesellschaften im Insolvenzverfahren bestmöglich vertreten werden, ist nach Einschätzung der SdK eine  Bündelung der Interessen der betroffenen Kapitalanleger nötig, um so den drohenden Schaden für die betroffenen Anleger minimieren zu können.

Die SdK bietet seit Bekanntwerden der Krise der Green City Gruppe einen kostenlosen Newsletter für alle betroffenen Kapitalanleger an, um so die Koordination zwischen den Anlegern sicherstellen zu können. Die Registrierung für den kostenlosen Newsletter finden Sie hier.

Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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