Neues Jahr, neues Glück. Das mag sich manch einer denken, der sich zu einem Job- und damit einhergehendem Wohnortwechsel entschließt. Ist das Vorstellungsgespräch erfolgreich verlaufen und der Arbeitsvertrag unterschrieben, steht womöglich ein Umzug in eine andere Stadt an. Dies ist mit einigen Kosten verbunden. Die gute Nachricht ist: Es gibt steuerliche Entlastungen.

Umzugskosten sind Werbungskosten

Bei beruflich veranlasstem Wohnungswechsel können Arbeitnehmer die Umzugskosten, z.B. für Spedition, Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklerkosten für die Mietwohnung, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daher sollten sämtliche Belege aufbewahrt werden. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt die Kosten bis zu der Höhe als Werbungskosten an, die nach dem Bundesumzugskostenrecht höchstens als Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnten. Werden höhere Beträge erklärt, kann es zu einer Prüfung durch das Finanzamt kommen. Obacht: Kosten, die der Arbeitgeber bereits erstattet (hat), dürfen nicht mehr geltend gemacht werden.

Aufwendungen für neue Möbel können steuerlich nicht berücksichtigt werden, da sie als Kosten der privaten Lebensführung nicht abziehbar sind.

Für sonstige Umzugsauslagen Pauschvergütungen nutzen!

Über die tatsächlichen Umzugskosten hinaus können Arbeitnehmer Pauschalen für sonstige Umzugskosten ansetzen. Diese Pauschalen erhöhen sich zum 1. April 2022:

Bis 30. März 2022         ab 1. April 2022

Arbeitnehmer                                                   870 €                           886 €

Jede weitere mit umziehende Person                                       

z.B. Ehegatte/ Lebenspartner, Kinder                580 €                           590 €

Der Steuerberater-Verband Köln gibt zu beachten, dass der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich ist. Kein April-Scherz: Wenn Sie von den höheren Pauschalen profitieren möchten, sollten Sie einen Umzug also frühestens für den 2. April 2022 planen.

Auch umzugsbedingter Nachhilfeunterricht kann sich auszahlen

Ziehen Kinder mit um, kommt es häufig zu einem Schulwechsel. Möglicherweise wird hierdurch Nachhilfeunterricht nötig. Der Fiskus beteiligt sich auch hier an den Kosten: Bis zu einem Höchstbetrag von 1.160 € (ab 1. April 2022 1.181 €) werden die Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt. Die Notwendigkeit des Unterrichts kann z.B. durch die neue Schule bescheinigt werden.

Tipp: Auch Arbeitnehmer ohne Jobwechsel können von den Regelungen profitieren, wenn sich durch einen Umzug der Arbeitsweg um mehr als eine Stunde täglich verkürzt.

Stehen bei Ihnen auch berufliche Veränderungen an? Damit Sie alle steuerrechtlichen Regelungen im Blick behalten unterstützt Sie gern ein Steuerexperte in Ihrer Nähe! Nutzen Sie hierfür gern den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: www.steuerberater.de.

Kurzportrait: Der Steuerberater-Verband e.V. Köln

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 gegründet. Heute sind über 3.400 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.

Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. 

Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Steuerberater-Verband e.V. Köln
Von-der-Wettern-Str. 17
51149 Köln
Telefon: +49 (2203) 99309-0
Telefax: +49 (2203) 99309-9
http://www.stbverband-koeln.de

Ansprechpartner:
Antonie Schweitzer
PR Cologne Agentur für Kommunikation
Telefon: +49 (221) 2508993
Fax: +49 (221) 2508994
E-Mail: antonie.schweitzer@pr-cologne.de
Dr. Dominik Scheuerer
Geschäftsführer
Telefon: +49 (2203) 993090
Fax: +49 (2203) 993099
E-Mail: scheuerer@stbverband-koeln.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel