Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können zur Blaupause für eine neue, patientenzentrierte, sektorenübergreifende Versorgung werden. Doch ob die Apps auf Rezept die Erwartungen auf Innovation erfüllen und schlicht zu teuer sind, wird aktuell diskutiert. Anlass ist der jetzt vorgelegte DiGA Bericht des Spitzenverbandes der Krankenkassen.

„Der DiGA-Bericht liefert uns wichtige Hinweise dazu, wie digitale Gesundheitsanwendungen im Versorgungsalltag angekommen sind und was verbessert werden kann, um für Patienten und Versicherte echten Nutzen zu erzielen“, kommentiert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Wer eine DiGA als digitale Unterstützung einer Therapie oder zur Überbrückung der Wartezeit auf eine konventionelle Methode nutzt, muss den Vorteil dieser App tatsächlich erleben. Wir brauchen rasch digitale Ergänzungen im Alltag unseres Gesundheitssystems.“

Die Vorteile, dass sich Patientinnen und Patienten mit ihren Ärzten und dem ganzen Spektrum multiprofessioneller Teams, wie etwa Physiotherapeuten, Logopäden und Pflege vernetzen und diese in die Versorgung einbinden können, müssten in einem intuitiven und selbstverständlichen Gebrauch der Apps leicht erkennbar sein.

Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass DiGA-Entwickler voraussichtlich ab 2023 den Datenexport in die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglichen sollen. „Das eröffnet die Chance, dass sich Patientinnen und Patienten mit allen relevanten Akteuren in einem Behandlungsprozess vernetzen“, so Knieps.

„Wenn Patienten ihre Gesundheitsdaten über geeignete Schnittstellen weitergeben können, werden Transparenz und eine gemeinsam gestaltete optimale Therapie über die bisherigen Sektorengrenzen hinweg möglich. Aus dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes geht hervor, dass DiGA bisher hauptsächlich Leitlinien-Inhalte oder Selbsthilfe- Manuals digital abbilden. Solche digitalen Anwendungen sind notwendig, aber noch nicht ausreichend. Das BKK System erprobt bereits einen sektorenübergreifenden Einsatz im Rahmen des Entlassmangements in einem Innovationsfondsprojekt. Um den Mehrwert für die Versorgung bestimmen zu können, müssen die Krankenkassen künftig weitere Daten wie etwa über die tatsächliche Nutzung oder Therapieabbrüche erheben können“, so Franz Knieps.

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