Seit 2016 kürt der Bund der Versicherten e. V. mit dem Versicherungskäse des Jahres das schlechteste Versicherungsprodukt. Aus zahlreichen Vorschlägen, die von Verbraucher*innen, Journalist*innen und Expert*innen eingereicht wurden, hat die Jury nun die drei aussichtsreichsten Kandidaten auf den Negativpreis ausgewählt. 

In der Endauswahl sind, gelistet nach alphabetischer Reihenfolge des Tarifnamens:

Die „Kidspolice“ der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und der ERGO Life S.A. „Zukunft schenken“ lautet das Motto der ERGO Kidspolice. Doch diese Zukunft wird vor allem dem totgeglaubten Produkt einer fondsgebundenen Rentenversicherung und dem Versicherer ERGO damit geschenkt. Gleichzeitig werden Ängste bei der älteren Generation geschürt und an ihre Fürsorge für die Kinder und Enkel appelliert.

Die „Ticket-Versicherung“ der Allianz Travel (AWP P&C S.A.). Ihr Nutzen ist mehr als fraglich. Ticketversicherungen ersetzen – auch im Zusammenhang mit der Pandemie – nur dann den Eintrittspreis, wenn Versicherte selbst erkranken oder coronabedingt in Quarantäne müssen.

„Versicherungspaket Shopping für Inhaber*innen der Visa Kreditkarte der Deutschen Kreditbank AG“ (DKB). Versicherungspartner ist die  Inter Partner Assistance S.A. Die DKB verspricht: Mehr Spaß beim Einkaufen mit dem Versicherungspaket „Shopping“. Findet der Versicherte den gekauften Gegenstand woanders mindestens 30 Euro günstiger, erstattet der Versicherer die Differenz. Eingeschlossen im Versicherungsschutz ist außerdem eine Garantieverlängerung gegen Herstellungs- und Materialfehler.

Wer es aufs Treppchen geschafft hat, erfahren Verbraucher*innen und Branche am 1. April auf der BdV-Wissenschaftstagung. Infos und Anmeldung unter:

https://www.bundderversicherten.de/wissenschaftstagung/anmeldung

Zur Jury gehören die Juristin und Verbraucherschützerin Edda Castelló, Sandra Klug (Juristin und Verbraucherschützerin der Verbraucherzentrale Hamburg), Britta Langenberg (Expertin Vorsorge und Versicherungen der Bürgerbewegung Finanzwende), Barbara Sternberger-Frey (Finanzexpertin und Journalistin, Redaktionsbüro Sternberger-Frey), Dr. Achim Tiffe (Vereinsmitglied beim Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) und Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest & Oprecht).

Über den Bund der Versicherten e.V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e.V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bianca Boss
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel