Am Freitag (08.04.2022) wurden vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vorgestellt. Für die Bürgschaftsbanken sind Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen, u.a. die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (regulär 1,25 Millionen Euro).

„Als Teil des Hilfsprogramms werden die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in den Ländern ihr Bestes tun, die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges für den deutschen Mittelstand abzumildern“, so Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken. „Unsichere Zeiten sind Gift für jede Kredit- und Investitionsentscheidung. Wir verspüren bereits eine steigende Nachfrage nach Sicherheiten in Form von Bürgschaften durch die Kreditinstitute und den Mittelstand.“

Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden von den Bürgschaftsbanken und MBGen so schnell wie möglich umgesetzt. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen sein und müssen durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.

Bereits aktuell in der Corona-Krise und in der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008/2009 haben die Bürgschaftsbanken schnell und unbürokratisch gemeinsam mit ihren Partnern kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgreich unterstützt und damit in einem schwierigen Umfeld Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann direkt online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken (https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de) oder über die Hausbank gestellt werden. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank kann unter https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder abgerufen werden. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Darlegung der Krisen-Betroffenheit sowie die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.

 

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