Die Ökoverbände Bioland und Naturland begrüßen, dass der Entwurf des neuen EEG der Bedeutung von Kleegras im Ökolandbau Rechnung trägt. Die Anrechnung in Höhe von 10 % in der Sondervergütungsklasse zu Gülle und Mist kann aber nur als erster Schritt gesehen werden. Um eine nachhaltige Biogas-Erzeugung für Ökobetriebe attraktiver zu gestalten, braucht es mehr.

Daher fordern die beiden Ökoverbände gemeinsam mit den im Arbeitskreis „Biogas im Ökolandbau“ organisierten Verbänden und Vereinen (DBV, BBV, FVB, FnBB, C.A.R.M.E.N.), dass der Einsatz von ökologisch wertvollen Substraten (ÖWS), wie z. B. Kleegras, für Biogas im EEG, im parlamentarischen Verfahren weiter optimiert wird. So könnte das EEG auch eine Steigerung des Ökoanteils in der Landwirtschaft unterstützen.

Ökologische Betriebe und vor allem Marktfruchtbetriebe haben nicht die nötige Menge an Mist bzw. gar keinen Mist, was die Substratzufuhr für die Biogasanlage (BGA) schwierig macht. Ein Neubau v.a. von Güllekleinanlagen wird dadurch unterbunden.

Leguminosengemenge wie Kleegras und andere ÖWS, können die Lücke füllen. Vor allem Leguminosengemenge haben über die Knöllchenbakterien an ihren Wurzeln die Fähigkeit, Luftstickstoff zu sammeln und damit seit jeher eine zentrale Bedeutung für eine nachhaltige Nährstoffversorgung im Ökolandbau. Daher sind sie auch in weit größerem Umfang als 10 % verfügbar. Gärsubstrate leisten einen wichtigen Beitrag für die aktuellen Ziele der Bundesregierung, den Anteil von Ökolandbau bis 2030 auf 30 % zu steigern sowie beim Arten-, Umweltschutz. Damit mit dies aber auch wirkmächtig wird, müssen alle ÖWS auf den 80 % Anteil in der Sondervergütungsklasse angerechnet werden können.

Für die volle Wirkung der Regelung, muss dies auch für Bestandsanlagen gelten. Denn umstellungs-willigen konventionellen Betrieben, die eine BGA betreiben, wird so die Entscheidung zur Umstellung wesentlich erleichtert. Die beteiligten Verbände und Vereine sind überzeugt, dass nur so die ambitionierten Ziele der Bundesregierung erreicht werden können. Es ist daher wichtig, die geplante Regelung im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu optimieren.

Zentrale Forderungen:

  1. 100 % Anrechnung der ökologisch wertvollen Substrate (ÖWS) in der Güllekleinklasse
  2. Substratbasis von Kleegras erweitern auf mehr ÖWS
  3. Öffnung für Bestandsanlagen

Denn Biogas im Ökolandbau hat viele positive Synergien u.a.:

  • Klimaschutz: Reduktion von v.a. Lachgasemissionen
  • höhere Produktivität v.a. von ökologischen Marktfruchtbetrieben durch eine bessere Nährstoffversorgung über das Gärprodukt
  • Substrate müssen nicht extra angebaut werden
  • bei Abfuhr von Leguminosengemengen: weniger Emissionen, bessere Stickstofffixierung der Knöllchenbakterien; bessere Stickstoffeffizienz und besserer Wiederaufwuchs der Bestände

Dies wird auch von der Wissenschaft so gesehen. Herr Prof. Dr. Hülsbergen von der Technischen Universität München vom Lehrstuhl für Ökologischen Landbau und Pflanzenbausysteme betont:

„Zur Steigerung der Anbaufläche des Ökolandbaus ist es wichtig, die Nährstoffversorgung zu verbessern. Hier kann die Integration einer Biogasanlage in den Ökobetrieb und die Vergärung von Leguminosengemengen (Kleegras) wertvolle Synergieeffekte erzielen. Die bessere Nährstoffversorgung steigert die Produktivität, was zu höheren Erträgen und Qualitäten führt."

Das Positionspapier zur EEG-Novelle 2022 ist online abrufbar.

 

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Bioland ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol. Über 10.000 Betriebe aus Erzeugung, Herstellung und Handel wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.

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