.

  • Befragung von 51 europäischen Erdgas-Unternehmen offenbart Wissenslücken und mangelndes Engagement zur Lösung des Methan-Problems
  • Immer noch kaum Reduktionsmaßnahmen für klimaschädliche Methan-Emissionen und nur vereinzelte Messungen 
  • Freiwillige Initiativen reichen nicht: Deutsche Umwelthilfe und urgewald fordern weitreichende ordnungsrechtliche Vorgaben in der Methan-Verordnung 

Das zweite Jahr in Folge haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und urgewald eine Methan-Abfrage in der europäischen Erdgas-Branche durchgeführt. Das Ergebnis: Viele der Unternehmen ignorieren weiter die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen, die entlang der Lieferkette entweichen. 39 von 51 Unternehmen haben nicht Stellung bezogen, was DUH und urgewald als ein deutliches Zeichen mangelnden Engagements in der Reduktion von Methan-Emissionen werten. Nur vier der zwölf Unternehmen, die geantwortet haben, konnten konkrete Angaben zu identifizierten Leckagen machen. Messungen führen die Unternehmen nur selten durch, stattdessen geben sie errechnete Werte an. Das führt zu einer massiven Unterschätzung der Emissionen und damit auch der Klimawirkung. 

Seit der letzten Umfrage vom März 2021 hat demnach kein Umdenken in der Branche stattgefunden. Dabei ist in der Zwischenzeit unter anderem durch den neuesten IPCC-Bericht klar geworden, dass Methan-Emissionen kurzfristig und drastisch reduziert werden müssen, um das 1,5-Grad-Limit einzuhalten. Anstatt auf freiwillige Initiative zu setzen, fordern die DUH und urgewald deshalb eine Nachbesserung der Methan-Verordnung auf EU-Ebene mit weitreichenden ordnungsrechtlichen Vorgaben für die Gasindustrie.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Methan-Abfrage zeigt: Das Prinzip der Freiwilligkeit zur Lösung des Methan-Problems ist gescheitert. Was wir dringend brauchen, sind verbindliche Regeln, um die Gasunternehmen zur effektiven Kontrolle und Berichterstattung ihrer Methan-Emissionen zu zwingen. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Methan-Verordnung reicht nicht aus, denn er lässt die Lieferkette außer Acht. Nur auf die Gasinfrastruktur innerhalb der EU zu schauen greift aber viel zu kurz: 90 Prozent der Methan-Emissionen des europäischen Gasverbrauchs entstehen, bevor dieses Gas überhaupt in der EU ankommt. Das Europäische Parlament und die Bundesregierung müssen den Entwurf dringend nachschärfen. Nur so können zukünftig in der gesamten Lieferkette Leckagen effektiv vermieden werden.“

Die DUH und urgewald fordern eine ambitionierte Methan-Verordnung, die alle Unternehmen zur Messung und Reduktion der Methan-Emissionen verpflichtet. Diese muss auch Öl- und Gasimporte abdecken. Darüber hinaus muss die drohende Verwässerung der Berichterstattungs- und Leckagereparaturpflichten durch den Europäischen Rat dringend verhindert werden.

Dazu Sonja Meister, Energie-Kampaignerin bei urgewald: „70 Prozent der Methan-Emissionen des Öl- und Gassektors können relativ einfach mit der derzeitigen Technologie vermieden werden – 45 Prozent davon sogar ohne Nettokosten für die Unternehmen. Aber es scheitert an der Ignoranz und Unwissenheit der Energieunternehmen, die sich damit dem Klimaschutz verweigern. Die meisten der von uns befragten Unternehmen messen die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen überhaupt nicht. Viele kümmern sich noch nicht einmal um identifizierte Leckagen. Stattdessen setzen die Unternehmen lieber auf Scheinlösungen wie Wasserstoff aus fossilem Gas und Offsetting und versuchen damit, die fossilen Geschäftsmodelle auf Kosten des Klimas möglichst lange unverändert weiterzuführen. Die Methan-Verordnung muss daher alle Unternehmen verpflichten, ihre eigenen Methan-Emissionen einschließlich der Emissionen in der Lieferkette zu messen und zu reduzieren.“ 

Hintergrund

Das Treibhausgas Methan ist Hauptbestandteil von Erdgas und heizt das Klima deutlich stärker an als CO2 – über einen Zeitraum von 20 Jahren ist die gleiche Menge 83-mal klimaschädlicher. Methan kann bei Förderung, Verarbeitung und Transport, also entlang der gesamten Erdgaslieferkette, in die Atmosphäre entweichen. Die Methan-Emissionen der Gasindustrie allein sind für 0,1 Grad Erderwärmung verantwortlich.

Derzeit beruhen die in Deutschland geltenden Regelungen zum Umgang mit Leckagen auf einer „technischen Selbstverwaltung“ durch die Erdgaswirtschaft. Anstatt regelmäßiger Überprüfungen durch die zuständigen Behörden wird davon ausgegangen, dass der Stand der Technik durch die Betreiber eingehalten wird. Jüngste Untersuchungen der Internationalen Energieagentur belegen jedoch, dass die Methan-Leckagen des Energiesektors 70 Prozent höher sind als offiziell angegeben.

Mit der Methan-Verordnung, die im Dezember 2021 als Kommissionsvorschlag veröffentlicht wurde, will die EU erstmals Verpflichtungen zur Messung, Meldung und Verifizierung von Methan-Emissionen, zur Feststellung und Reparatur von Leckagen sowie ein Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Abblasens von fossilem Gas einführen. Die neuen Regeln sollen aber nur für die Gasinfrastruktur in der EU gelten und nicht für die gesamte Lieferkette. Im Europäischen Rat gibt es darüber hinaus Bestrebungen, den ohnehin schon lückenhafte Kommissionsvorschlag unter massivem Druck der Industrie noch zusätzlich zu verwässern.

Links

Die Marktabfrage in deutscher und englischer Fassung sowie das NGO-Positionspapier „EU Methane Regulation“ finden Sie hier:
Marktabfrage Methan-Emissionen 2022
Market Survey Methane Emissions 2022

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

urgewald e.V.
Von Galen Str. 4
48336 Sassenberg
Telefon: +49 (2583) 1031
Telefax: +49 (2583) 4220
http://www.urgewald.de

Ansprechpartner:
Sonja Meister
Energie-Kampaignerin, urgewald
Telefon: +49 (176) 64608515
E-Mail: sonja.meister@urgewald.org
Sascha Müller-Kraenner
Bundesgeschäftsführer, DUH
Telefon: +49 (160) 90354509
E-Mail: mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger
Leiter Energie und Klimaschutz, DUH
Telefon: +49 (160) 4334014
E-Mail: zerger@duh.de
Denis Schimmelpfennig
Medienreferent urgewald
Telefon: +49 (2583) 538-0976
E-Mail: denis@urgewald.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel