Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Ob Kleidung, Elektronik oder Bücher: Vieles kaufen Verbraucher mittlerweile bequem im Internet. Doch wenn der angegebene Lieferzeitraum überschritten wird, ist der Frust oft groß. Onlinekunden können dem Verkäufer dann eine angemessene Nachfrist setzen, um die Bestellung zu liefern – beispielsweise 14 Tage. Bezahlen müssen sie allerdings erstmal nicht. Verzögert sich die Lieferung, weil zum Beispiel die Ware beim Transport verloren gegangen ist, trägt der Verkäufer das Risiko. Ist die Ware bereits bezahlt, etwa per Vorkasse oder über einen Zahlungsdienstleister, können Onlineshopper den Betrag vom Händler zurückfordern, sobald die Nachfrist verstrichen ist. Diese Regelung gilt aber nur für gewerbliche Händler. Wer bei einem privaten Verkäufer bestellt, trägt das Versandrisiko selbst. Vorsicht ist bei Onlineshops geboten, die als Zahlungsmethode nur Vorkasse anbieten – seriöse Verkäufer haben in der Regel mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.

Über die IDEAL Versicherung AG

Die IDEAL Lebensversicherung a.G. ist ein unabhängiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der seit mehr als 100 Jahren fest in Berlin verwurzelt ist. Mit klarem Fokus auf die Bedürfnisse ihrer Kunden und schlanken Strukturen bietet die IDEAL Versicherung innovative Versicherungslösungen, die vielfach wegweisend für die Branche sind. So führte die IDEAL als erster Versicherer eine private Pflegerente ein und ist bis heute Marktführer in diesem Bereich. Mit der IDEAL Universal Life brachte die IDEAL außerdem das erste flexible und transparente Versicherungskonto auf den deutschen Markt, welches Komponenten der Alters- und Risikovorsorge in nur einem Vertrag vereint. Für ihre zukunftsorientierten Produkte wurde die IDEAL Versicherung bereits mehrfach ausgezeichnet.

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