Zwei Schufa-Einträge gelöscht! Ein Eintrag hiervon war durch einen Vollstreckungsbescheid tituliert!Überglückliche Mandantin! Unserer Kanzlei gelang die vorzeitige Löschung von zwei Schufa-Einträgen für eine Mandantin, welche eine Darlehensaufnahme über rund € 400.000,00.- plant! Die Einträge zu verantworten hatte der "Bayerische Inkasso Dienst" sowie die "Leffizienz Inkassogesellschaft". Unsere Mandantin hatte in dem einen Fall nur eine Mahnung vom „BID“ erhalten, zudem weder eine Ankündigung einer anstehenden Schufa-Meldung und auch keine etwaige Kündigung. Hinsichtlich des Eintrages, welcher von der Leffizienz Inkassogesellschaft zu verantworten war, hat unsere Mandantin den Vollstreckungsbescheid(=Titel) nicht erhalten. Damit geht für unsere Mandantin ein langer Leidensweg zu Ende. Wir freuen uns für Sie! Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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