In seiner heutigen Sitzung hat das Europäische Parlament (EP) den letzte Woche kurzfristig eingebrachten Einwand des Umwelt- und Gesundheitsausschusses (ENVI) gegen den Durchführungsrechtsakt über gelistete antimikrobielle Mittel, die nur für den menschlichen Gebrauch reserviert sind (Reserveantibiotika), erneut mit großer Mehrheit abgelehnt. Das EP folgt damit dem bewährten wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindungsprozess in der EU und bestätigt gleichzeitig sein eigenes Votum aus dem letzten Herbst. Mit ihrer Abstimmung bekennen sich die Abgeordneten erneut klar zum One-Health-Ansatz im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen.

Basierend auf dem im vergangenen Herbst vom EP bestätigten Delegierten Rechtsakt zur Festlegung von Kriterien für die Kategorisierung von Antibiotika hatte die EU-Kommission auftragsgemäß zwischenzeitlich den Durchführungsrechtsakt (Implementing Act) zu Reserveantibiotika vorgelegt, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) u. a. in Abstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) erarbeitet wurde. Der ENVI-Einwand wurde erneut mit genau denselben Argumenten begründet, die bereits im vergangenen Herbst im Zuge der Entscheidung über den Delegierten Rechtsakt zur Festlegung von Kriterien für die Kategorisierung von Antibiotika mit übergroßer Mehrheit vom EP abgelehnt wurden. „Wir begrüßen deshalb diese Ablehnung des ENVI-Einwands, denn eine Zustimmung hätte aus unserer Sicht in inhaltlichem Widerspruch zum letzten Votum gestanden, ja diese Entscheidung sogar konterkariert“, erklärt der Präsident der Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, Dr. Siegfried Moder. „Der Durchführungsrechtsakt macht die Europäische Union zum weltweiten Vorreiter in Sachen Antibiotikaresistenzbekämpfung und sichert gleichzeitig die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten für kranke Tiere“, so Moder weiter.

Da auch eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten bereits Zustimmung signalisiert hat, dürfte nun einer baldigen Veröffentlichung des Durchführungsrechtsakts nicht mehr im Wege stehen.

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