„Die zentrale Forderung einer Personalbemessung teile ich. Wir werden die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 einführen." Dies sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu Demonstrant:innen am Rande der Gesundheitsminister:innenkonferenz der Länder am 22. Juni 2022 in Magdeburg.

Hierzu äußerte sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin:

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die PPR 2.0 nun endlich umgesetzt und gesetzlich verankert werden soll. Hierzu war es bis heute ein langer und schwerer Weg. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie der Gesetzentwurf zur Umsetzung der PPR 2.0 genau aussieht.

Es ist richtig, dass der Bundesgesundheitsminister endlich das wichtige Thema Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus angeht. Seit vielen Jahren warten die Pflegenden auf ein wichtiges Signal, um die prekäre Situation der Pflegefachpersonen im Krankenhaus zu verbessern.

Die PPR 2.0 ist dabei der Startpunkt, um eine gute Pflege am Bedarf der Patient:innen zu erreichen. Das ist dringend notwendig, um die qualitative Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und eine Überlastung der Pflegefachpersonen zu vermeiden.

Jetzt kommt es darauf an, dass die PPR 2.0 so umgesetzt wird, dass deutliche Verbesserungen der Situation der Pflegefachpersonen erreicht werden. Zur Umsetzung der PPR 2.0 hat der Deutsche Pflegerat im Januar 2020 zusammen mit ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. Dieser muss die Grundlage und das Lastenheft für die jetzige Umsetzung sein.

Wichtig ist, dass noch in diesem Jahr damit begonnen wird, die PPR 2.0 beispielsweise zunächst in den Kalkulationskrankenhäusern einzuführen und dann schrittweise in ganz Deutschland anzuwenden. Ebenfalls müssen die Erwachsenen- und Kinder-PPR 2.0 sowie das intensivpflegespezifische Instrument INPULS zeitgleich eingeführt werden.

Entscheidend wird sein, dass die erwarteten Ergebnisse auch Konsequenzen nach sich ziehen. Die Personaldecke in der Pflege muss sukzessiv aufgebaut werden.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 17 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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