Bei der Eröffnung der neunten Kulturkonferenz des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) gestern in Berlin hat der Vorstandsvorsitzende Dr. Florian Drücke konstatiert, „dass man sich politisch weiterhin schwertut, die gesamte Bandbreite der Kulturbranche einschließlich der Marktpartner politisch in den Blick zu nehmen.“ Ein Indiz dafür sei, dass die Ampelkoalition den oder die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Ansprechpartner:in für die Kreativwirtschaft noch immer nicht benannt habe, während in vielen anderen Bereichen vergleichbare Positionen längst geschaffen seien. Dabei müsse man gerade jetzt, wo es um Konzepte für den post-pandemischen Wiederaufbau gehe, die gestaltende und finanzielle Kraft der Unternehmen einbeziehen. 

Drücke weiter: „Die Dialog-Angebote der Branche liegen auf dem Tisch.“ Die vorherige Bundesregierung habe quer zur existierenden Branchenrealität gehandelt mit dem Ergebnis einer fehlerhaft umgesetzten Urheberrechtsrichtlinie. „Weil dieser tiefgreifende Eingriff in die Rechte bzw. den Markt nicht einfach klaglos hingenommen werden kann, werden einige unserer Mitgliedsfirmen sehr zeitnah die im vergangenen Jahr angekündigte Verfassungsbeschwerde einreichen. We walk our talk!“

Zuvor hatte die französische Botschafterin in Deutschland, Anne-Marie Descôtes, die Bedeutung der deutsch-französischen Beziehungen unterstrichen. „Deutschland gehört weiterhin zu den bevorzugten Partnern Frankreichs und ich bin mir sicher, dass gerade jetzt der Zeitpunkt für wichtige Entscheidungen gekommen ist.“

Die Konferenz in der französischen Botschaft in Berlin war überschrieben mit der Fragestellung: "Fokus Musik: Wo steht die Branche und was ist die europäische Perspektive nach den Wahlen in Deutschland und Frankreich?"

Das erste Panel, moderiert von René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik des BVMI, beschäftigte sich mit den Lehren aus der Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie im vergangenen Jahr mit Blick auf die aktuellen europäischen Gesetzesvorhaben Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA): „Nach der DSM-Richtlinie ist vor DSA und DMA – (was) hat Europa gelernt?“ lautete der Titel, unter dem Macit Karaahmetoglu, MdB, SPD, Mitglied im Rechtsausschuss, Marie Sellier, Vice President Public Affairs Vivendi, Sabine Frank, Head of Government Affairs and Public Policy, YouTube, und Dr. Armin Jungbluth, Leiter des Referats DP 21 Rechtsrahmen Digitale Dienste und Medienrecht, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die aktuelle Situation bewerteten.

Die zweite Runde ging der Frage nach: „‘Post-COVID‘ in Frankreich und Deutschland: Wie gelingt das Zusammenspiel von staatlicher Krisenhilfe, staatlicher Kulturförderung und Markt?“ Moderiert von rbb-Journalistin Jaële Vanuls diskutierten dies Jean-Philippe Thiellay, Präsident des Centre national de la Musique (CNM), Ina Keßler, Geschäftsführerin Initiative Musik, Prof. Udo Dahmen, Vizepräsident Deutscher Musikrat, und Olaf „Gemse“ Kretschmar, Vorstandsvorsitzender Bundesverband Popularmusik.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Musikindustrie e.V.
Reinhardtstraße 29
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590038-0
Telefax: +49 (30) 590038-38
http://www.musikindustrie.de

Ansprechpartner:
Sigrid Herrenbrück
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 590038-44
E-Mail: herrenbrueck@musikindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel