Georg V. aus Eppendorf:

Ich bin gerade in ein älteres Haus gezogen, das in einem Hochwasserrisikogebiet liegt. Zum Schutz vor Überflutungen überlege ich daher, eine Rückstauklappe einbauen zu lassen. Ist das wirklich notwendig und worauf muss ich dabei achten?

Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO:

Starkregenereignisse sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Damit Keller und Häuser dann nicht überfluten, ist besonders in Hochwasserrisikogebieten der Einbau von sogenannten Rückstauklappen dringend zu empfehlen. Denn für mögliche Schäden müssen Grundstückseigentümer selbst haften. Die Rückstauklappen verhindern, dass das gestaute Abwasser aus öffentlichen Kanälen über Toiletten und andere Abwasseranschlüsse zurückfließt. Ohne diese Vorrichtung kann es passieren, dass tiefer gelegene Räume, zum Beispiel im Keller, überflutet werden und es in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmel kommt. Manche Landesbauordnungen schreiben für Neubauten Rückstauklappen verpflichtend vor. Hausbesitzer, die über einen Einbau nachdenken, sollten einen Sanitärfachbetrieb damit beauftragen. Damit die Rückstauklappe im Ernstfall reibungslos funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Wichtig zu wissen: Schäden durch Überschwemmung nach Starkregen sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Manche Versicherer schließen jedoch Rückstaufolgen aus. Auch eine fehlende oder nicht gewartete Rückstauklappe kann den Versicherungsschutz gefährden. Hausbesitzer sollten sich daher bei ihrer Versicherung über die Bedingungen informieren. Übrigens: Ein weiterer großer Vorteil von Rückstauklappen ist der Schutz vor Nagetieren und Schädlingen wie Ratten, die aus dem Kanal in den Keller kommen können.

Über den Experten der ERGO Versicherung 

Peter Schnitzler (Jahrgang 1979) ist Experte für Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Der studierte Musiker und Betriebswirt arbeitet seit 2010 für die ERGO Group. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und entspannt in seiner Freizeit am liebsten bei klassischer Musik oder Spielen des 1. FC Köln.

Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro.

ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
Telefon: +49 (800) 6669000
Telefax: +49 (211) 477-1500
http://www.ergo.de

Ansprechpartner:
Marion Angerer
Pressekontakt
Telefon: +49 (89) 998461-18
E-Mail: ergo@hartzkom.de
Dr. Claudia Wagner
ERGO Versicherungsgruppe AG
Telefon: +49 (211) 477-2980
Fax: +49 (211) 477-1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel