„Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschert uns einen weiteren Angriff auf unsere Profession. Kritisch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass deutsche Apotheken nun zusätzliche bisher rein ärztliche Leistungen erbringen dürfen – und das, obwohl nur Ärztinnen und Ärzte über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen“, erklärt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, in seinem Leitartikel der Juli/August-Ausgabe 2022 des Bayerischen Ärzteblatts. Zu den neuen Apotheker-Leistungen solle etwa eine erweiterte Medikationsanalyse gehören, wenn Patientinnen und Patienten fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnähmen. Außerdem könnten Apotheken künftig Organtransplantierte, Asthmatiker, Menschen mit hohem Blutdruck sowie bestimmte Tumorpatienten beraten. „So sehr es zu begrüßen ist, dass das Thema der Polymedikation nachhaltig diskutiert wird, können nur vor dem Hintergrund eventuell bestehender Erkrankungen, aktueller Beschwerden und erhobener Untersuchungsbefunde pharmazeutische Fragestellungen in ein therapeutisches Gesamtbild eingeordnet werden. Dies ist und bleibt ärztliche Aufgabe“, führt Bayerns Ärztekammerpräsident weiter aus.

Grundsätzlich befürwortet Quitterer eine maßvolle Verordnung von Arzneimitteln. Gemäß dem Motto „Choosing wisely“ solle stets berücksichtigt werden, welche Medikamente sowohl leitliniengerecht sind als auch in der Gesamtheit der Medikation Sinn machen. „Wenn Patienten zwanzig oder mehr Medikamente pro Tag einnehmen, stellt sich nicht nur die Frage nach der Wirksamkeit und Verträglichkeit, sondern auch nach der entstehenden Umweltbelastung“, so Quitterer. Beispielsweise gebe es in Deutschland über 400 Arzneimittelwirkstoffe, deren Metabolite in der Umwelt nachgewiesen worden seien, meist in Flüssen, Bächen oder Seen. Das Spektrum reiche von Antiepileptika, Analgetika, Antibiotika und Betablockern bis hin zu Antidiabetika, Gichtmitteln und Antihypertonika.

Das VOASG war bereits Ende 2020 in Kraft getreten. Nach langen Detailverhandlungen des Deutschen Apothekerverbandes mit dem GKV-Spitzenverband gab die gemeinsame Schiedsstelle eine Einigung auf die obig genannten Regelungen bekannt.

Mehr zu „Choosing wisely“ lesen Sie im Leitartikel der Juli/August-Ausgabe 2022 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzte­blatt.de.

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