Die Obermeister der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund (KH) trafen sich kürzlich zu ihrer Jahrestagung im Landhaus Feyen in Großefehn. Vorsitzender Jan Denkena (Westerholt) eröffnete die Sitzung und begrüßte unter den Gästen unter anderem Vertreter der Handwerkskammer für Ostfriesland, zu denen Präsident Albert Lienemann und Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs gehörten sowie den Insolvenzverwalter der KH, Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski aus Wilhelmshaven.

Ganz oben auf der Tagesordnung der Versammlung stand die Neuwahl des Kreishandwerksmeisters und seiner zwei Stellvertreter. Friseurmeister Heiner Heijen (Leer) wurde einstimmig von den Mitgliedern ins Amt gewählt. „Ich danke euch für euer Vertrauen und nehme die Wahl sehr gerne an“, sagte er. Damit übernimmt er den Posten von seinem Vorgänger Jan Dekena, der zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stand. Ebenfalls einstimmig wurden Fleischermeister Markus Leggedör (Weener) und Land- und Baumaschinenmechatronikermeister Jan-Ulfert Claassen (Wittmund) zu Heijens Stellvertretern gewählt. Zum erweiterten Vorstand wurden Carsten Schuster (Schweindorf), Holger Eschen (Wiesmoor), Wilhelm Eden (Uplengen-Jübberde), Uwe Telkamp (Flachsmeer), Alexander Nannen (Nortmoor) und Dennis Cramer (Dornum) wiedergewählt.

Anschließend berichtete Insolvenzverwalter Naraschewski über die aktuelle Situation der Kreishandwerkerschaft, die aufgrund eines Bildungsprojektes erst in finanzielle Schieflage und 2019 schließlich in die Insolvenz geraten war. Er zeigte sich während der Sitzung hinsichtlich der Zukunft und der angestrebten Sanierung optimistisch. „Ich sehe nach wie vor gute Erfolgschancen, dass uns das gelingen wird“, so der Rechtsanwalt. Die Veräußerung der Geschäftsstelle in Wittmund sei bereits erfolgreich verlaufen und der Erlös in die Insolvenzmasse eingeflossen. Der Verkauf der Geschäftsstelle in Leer sei ebenfalls angeschoben. Aufgrund der attraktiven Lage der Immobilie erhoffe man sich auch hier gute Verkaufschancen. Der weitere Insolvenzplan sei unterdessen abhängig von dem Ausgang mehrerer Strafverfahren, die in Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren eingeleitet wurden. „Nach den Urteilen entscheidet sich, ob und wem gegenüber die Kreishandwerkerschaft finanzielle Ansprüche stellen kann“, so Naraschewski. Dann könne auch erst das weitere Vorgehen geplant werden.

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