Kurz vor der Sommerpause wird der Bundestag morgen gleich mehrere große Gesetzespakete beschließen, darunter auch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Mit den Anpassungen soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv beschleunigt werden. Klimaschutzminister Robert Habeck will den drastischen Rückstand mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele Deutschlands damit aufholen. 

Viviane Raddatz, Fachbereichsleiterin für Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland, sagt dazu: „Der WWF begrüßt, dass die Bundesregierung bis 2030 insgesamt 80 Prozent des Bruttostrombedarfs aus erneuerbaren Quellen decken will. Bis 2035 muss die Stromproduktion gänzlich auf erneuerbaren Quellen basieren. Die Bundesregierung hat ihre Chance verpasst, diesen Schritt rechtsverbindlich festzulegen.“
 
Der Weltklimarat hat jüngst erneut unterstrichen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien der zentrale Baustein ist, um die Treibhausgasemissionen umfassend zu senken. Die Gesetzespakete bieten daher eine historische Chance, den Ausbau der Erneuerbaren Energien nach Jahren der Lethargie auf den für wirksamen Klimaschutz notwendigen Ausbaupfad zu bringen. „Die geopolitische Weltlage zeigt zudem, wie wichtig eine schnellere Energiewende zur Lösung aus unseren fossilen Abhängigkeiten ist.  Dabei sollte es den Technologiegewinnern des EEG – Windenergie und Photovoltaik – vorbehalten sein, als im überragenden öffentlichen Interesse deklariert zu werden. Das ist folgerichtig und war dringend notwendig – doch es sollte jetzt noch stärker um die Umsetzung des Ausbaus gehen.”
 
Der WWF lehnt indes entschieden ab, Wasserkraft und Biomasse als im überragenden öffentlichen Interesse zu deklarieren. Mit Blick auf die derzeitige Wasserkraftnutzung verweist die WWF-Biologin Sigrun Lange darauf, dass diese gravierende Folgen für die Gewässerökosysteme und die Artenvielfalt hat. “Dass neue Kleinwasserkraftwerke weiterhin gefördert und darüber hinaus gestärkt werden sollen, ist ein verheerendes Signal für den Schutz des Lebens in den Flüssen. Die Erreichung der verbindlich festgeschriebenen Ziele für den Gewässerschutz rückt damit in weite Ferne”, so Lange.
 
Mit dem Windenergie-an-Land-Gesetz (WaLG) hat der Bundestag heute ein weiteres Gesetz beschlossen, das für die Umsetzung eines beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren zentral ist. Das Gesetz schafft einen starken Anreiz für die Bundesländer, die benötigten Flächen für den Windenergieausbau raumplanerisch auszuweisen und so zum Zwei-Prozent-Flächenziel beizutragen.
 
Dazu sagt Viviane Raddatz: „Es war überfällig, auch jene Bundesländer im Süden der Republik in die Pflicht zu nehmen, die sich in den letzten Jahren durch pauschale Mindestabstandsregeln dem Windenergieausbau de-facto gänzlich verschlossen haben. Es ist entscheidend für das Gelingen der Energiewende, dass jedes Bundesland seinen fairen Beitrag leistet. Ein Schieben der Flächen im großen Stil sollte verhindert werden. Hier gilt es nachzubessern.“
 
Nach wie vor ermöglicht das Gesetz den Bundesländern jedoch, Mindestabstände bis 1000 Meter zur Wohnbebauung festzulegen, sofern sie ihren Flächenbeitragswert erreichen. „Diese Regelung begrenzt die Ausbauflächen und erhöht unnötig den Druck auf Naturräume. Deshalb sollten jegliche pauschale Mindestabstände zur Wohnbebauung umgehend abgeschafft werden“, so Raddatz.
 
Mit dem erneuerten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) wurde auch ein massiver Ausbau der Windenergie in den deutschen Meeresgewässern beschlossen. Ein verstärkter Ausbau der Offshore-Windenergie ist zwar notwendig. Der WWF erwartet jedoch, dass dieser Ausbau auf naturverträgliche Weise durchgeführt wird. Dazu gehört auch, keine Meeresschutzgebiete zu bebauen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de

Ansprechpartner:
Jelena Admoni
Pressestelle WWF
Telefon: +49 (30) 311777-423
E-Mail: jelena.admoni@wwf.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel