Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Zweck der CO2-Abgabe, Vermieterinnen und Vermieter zur energetischen Ertüchtigung ihrer Häuser anzureizen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Zeiten explodierender Energiekosten zwar relevanter denn je. Natürlich sind aber auch Vermieterinnen und Vermieter von den enorm steigenden Preisen betroffen, so dass die beabsichtigte Lenkungswirkung zumindest bei den privaten Kleinvermieterinnen und Kleinvermietern derzeit nicht verfangen wird. „Die weitere Belastung der Mieterinnen und Mieter mit den CO2-Kosten in Zeiten explodierender Energiepreise, enorm steigender Lebenshaltungskosten und fortwährend nach oben kletternder Mieten wäre in der jetzigen Situation völlig daneben. Wir fordern daher, wie auch der Verband der privaten Hauseigentümer, die komplette Aussetzung des CO2-Preises im Mietwohnungssektor“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hinsichtlich des morgen auf der Tagesordnung des Bundesrates stehenden Entwurfs eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG, Drs. 246/22).

Der Entwurf sieht die Aufteilung der CO2-Kosten ab Januar 2023 nach einem Stufenmodell vor. Bislang zahlen Mieterinnen und Mieter den seit 2021 anfallenden CO2-Preis über ihre Heizkostenabrechnung komplett allein. Das Stufenmodell sieht vor, dass ab 2023 auch Vermieterinnen und Vermieter an diesen Kosten je nach energetischem Zustand des Gebäudes beteiligt werden sollen, wobei Mieterinnen und Mieter nach Vorstellungen des Gesetzgebers selbst in den energetisch schlechtesten Gebäuden anteilig zahlen sollen, Vermieterinnen und Vermieter im umgekehrten Fall, also in den energetisch besten Häusern, dagegen nichts bezahlen sollen. „Eine Ungerechtigkeit sondergleichen.  Nicht nur, dass Mieterinnen und Mieter nach derzeitigem Recht schon für die energetische Sanierung ihrer Wohnung über die Modernisierungsumlage komplett allein aufkommen müssen. Nach Plänen der Bundesregierung sollen sie zusätzlich zu den explodierenden Nebenkosten auch weiterhin für einen Großteil der anfallenden CO2-Kosten aufkommen – und dies obwohl sie keinerlei Einfluss auf die Art der Beheizung ihrer Wohnung haben“, kritisiert Siebenkotten.

Mieterinnen und Mieter werden nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes durch die CO2-Umlage mehrfach bestraft. Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Wohngebäude im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem energetisch guten. Die CO2-Bepreisung in der aktuellen Ausgestaltung vergrößert diese Schere deutlich auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können. Die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus betragen 2022 rund 67 Euro (Gas) bzw. 98 Euro (Heizöl) jährlich und steigen bis 2025 auf 125 Euro (Gas) bzw. 180 Euro (Heizöl). Die CO2-Kosten werden bisher zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht, wodurch der Effekt der CO2-Bepreisung im Mietwohnbereich verpufft. Ab 1.1.2023 sollen Vermieter anteilig an den Kosten beteiligt werden, allerdings macht der zur energetischen Sanierung anregende Preisbestandteil CO2 weniger als 5 Prozent der gesamten Heizkosten aus. Die Aufteilung des CO2-Preises in Stufen ist dabei noch nicht berücksichtigt, so dass der reale Anteil der Vermieter an den Heizkosten nach Stufenmodell im Mittel eher bei 2,5 Prozent und weniger liegt. Wie darüber eine Lenkungswirkung für Vermieterinnen und Vermieterinnen entfaltet werden soll, bleibt völlig unklar. „Auch Mieterinnen und Mieter können die beabsichtige Lenkungswirkung nicht erzielen, da sie keinen Anspruch auf eine energetische Sanierung ihrer Wohnung haben. Die Umlage der CO2-Kosten auf die Mieterinnen und Mieter ist und bleibt daher absolut sinnentleert. Schlussendlich handelt es sich beim beabsichtigen Stufenmodell um ein Gesetz, das dringend auf den Prüfstand gehört. Dies galt schon vor der Energiekrise und gilt heute umso mehr“, fordert Siebenkotten.

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