Zur Veröffentlichung der Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat freut sich darüber, dass die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 als eine unserer langjährigen Forderungen mit den jetzt veröffentlichten Eckpunkten eines Pflegeentlastungsgesetzes auf den Weg gebracht wurde. Damit wäre ein bedeutsames Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst.

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 müssen kurz- und mittelfristig zu einer dringend gebotenen, deutlichen Verbesserung der Bedingungen für die Patient*innen und der Profession Pflege führen, und dies langfristig, gestützt auf Qualitätsvorgaben, sichern. Mittelfristige Zielmarke muss eine Erreichung von 100 Prozent an Erfüllungsgrad sein.

Diese Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn bereits im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren die noch vorhandenen ungeregelten Lücken geschlossen werden. Dazu gehört beispielsweise von Beginn an die Integration der Intensivstationen mittels INPULS in die PPR 2.0. Weiter muss ein echter Abgleich der IST mit der SOLL-Besetzung erfolgen, und zwar auf der Stationsebene und mit mehrmaligen Meldungen pro Jahr. Der Deutsche Pflegerat empfiehlt dringend, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in der Einführungs- und Konvergenzphase der PPR 2.0 beizubehalten.

Nicht nachzuvollziehen ist die geplante Opt-Out-Lösung für Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag, denn es gibt keinen sinnhaften Zusammenhang zwischen diesem und der Anwendung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0.

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 sind als Startpunkt für die Pflegepersonalbedarfsermittlung zu sehen. Diese sind langfristig als lernendes System zu etablieren und auf alle Pflegesettings im Krankenhausbereich auszuweiten. Dieser Prozess muss in einem neu zu schaffenden Institut verankert werden, das die Einführung und Umsetzung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 langfristig pflegewissenschaftlich begleitet und welches öffentlich finanziert wird.

Die Lösungen für diese und weitere Themen zur PPR 2.0 und deren Umsetzung finden sich bereits in einem vom Deutschen Pflegerat, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Gewerkschaft ver.di gemeinsam erarbeiteten und aktualisierten Eckpunktepapier.

Der Deutsche Pflegerat fordert in alle weiteren Umsetzungsschritte zur PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 eingebunden zu werden. Nur so kann das Versprechen der Politik eingelöst werden, der Profession Pflege auf Augenhöhe zu begegnen und die Rahmenbedingungen für diese tatsächlich zu verbessern.

Der Deutsche Pflegerat steht bereit, konstruktiv am folgenden Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten.“

Weitere Informationen:
Eckpunkte Gesetzesauftrag Umsetzung PPR 2.0 des DPR, der DKG und ver.di (Stand: 23.06.2022)

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 17 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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