Der Deutsche Bundestag hat am 24.06.2022 eine Änderung des Energiewirtschaftsrechtsgesetz (EnWG) beschlossen. [Drucksachen 20/2402, 20/2043, 20/1599, 20/1977, 20/2137 Nr. 6] Der Bundesrat hat diese heute bestätigt. Darin wird auch die Definition von Energiespeichern geändert, was die sinnvolle und ökonomische Nutzung von Speichern in Deutschland endlich ermöglicht und die Energieversorgung nicht nur in der Industrie maßgeblich beeinflusst.

Regulatorische Probleme abgeschafft

Ab Inkrafttreten am 01.07.2023 wird eine Reihe von Problemen der bisherigen Regulatorik wegfallen. Dr. Susanne König, CFO von Kraftblock und Vorstandsmitglied im Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. begrüßt die Änderung des Gesetzes: „Wenn das so umgesetzt wird, sind wir sehr zufrieden und wir freuen uns, dass das der Beginn einer umfassenden Speicherstrategie ist, womit das Potenzial von Erneuerbaren Anlagen umfassender genutzt werden kann.“ Der Einsatz von Speichern kann die Produktion von erneuerbarem Strom in Kombination mit thermischen Speichern, wie Kraftblock, allein bis 2025 um fünf Prozent optimieren.

Bisher verhinderte die Regulatorik jedoch den wirtschaftlichen Einsatz von Speichern, die Energie umwandeln (mit Ausnahme von Wasserstoff), sobald mehrere Marktakteure zusammenkommen. So musste bisher an mehreren Stellen des Energiespeicherprozesses Umlagen und Abgaben gezahlt werden. Wollte man Energie aus einem Windkraftwerk in Wärme umwandeln und speichern, so gilt man als Verbraucher und musste Umlagen und Steuern zahlen. Wenn man die Wärme in Strom rückumwandeln wollte, galt man als Energieerzeuger und musste erneut Gebühren zahlen. „Diese Menge an Gebühren hat die Wirtschaftlichkeit von Speichern verhindert, da kein Endverbraucher bereit war, die dadurch erhöhten Kosten für Energie zu zahlen“, merkt König an.

Mit der neuen Definition gilt der Speicher nicht mehr als Endverbraucher, sondern als ein Zwischenschritt in der Nutzung von grünem Strom. „Ein Speicher ist jetzt eine Anlage zur Verschiebung der Energienutzung“, erklärt König. Damit fällt die Doppelbesteuerung weg, was Speicher ökonomisch in Deutschland werden lässt.

Positive Auswirkungen auf erneuerbare Energien

Das hilft wesentlich bei der Nutzung erneuerbaren Stroms verdeutlicht König: „Anlagen, die erneuerbare Energie produzieren, müssen nicht mehr gestoppt werden, wenn zu viel grüner Strom auf zu geringe Nachfrage stößt. Die Überschussenergie kann gespeichert werden und muss nicht anderweitig aus dem Netz genommen werden.“ Gerade im Norden Deutschlands werden etwa Kunden aus den Niederlanden bezahlt, um überschüssigen Strom zu verbrauchen, damit das Netz entlastet wird. Auch die regulatorisch erzwungene und sehr teure Abschaltung der Windkraft kann nun neu überdacht werden.

Neue Geschäftsmodelle für die Industrie

In Deutschland wird damit ein neues Geschäftsmodell, das die Dekarbonisierung von Wärme unterstützt, möglich. Wärme macht über 50 Prozent der verbrauchten Energie aus und ist der Schlüsselpunkt für eine erfolgreiche Energiewende. „Industrien können grünen Strom aus dem Netz in andere Energieformen, etwa Wärme, umwandeln, speichern und dann flexibel, etwa zur Sektorkopplung, nutzen.“ Damit ist diese Energie unabhängig von fluktuierender Produktion für den Einsatz in produzierenden Industrien verfügbar. Kraftblock kann mit seinem Net-Zero-Heat-System Strom in bis zu 1000°C heiße Wärme umwandeln und Produzenten, die einen hohen Bedarf an Prozesswärme haben, flexibel zur Verfügung stellen. Noch unklar ist, ob in diesem Fall der Verbrauch des Stroms oder der Verbrauch der Wärme mit Endnutzungsgebühren versehen wird.

Des Weiteren wird nun die Verstromung von Abwärme für Industrien interessant: „Die Industrie mit großer Abwärme hatte bisher kein Interesse daran, weil sie die hohen Mengen an Abwärme nicht selbst nutzen können und die Umwandlung zu teuer war. Jetzt wird die Möglichkeit zu Verstromen attraktiv, um den Strom selbst nutzen aber auch ins Netz abzugeben“ Damit wird Energie, die sonst ungenutzt in der Atmosphäre landet, einem neuen ‚dekarbonisierten‘ Zweck zugeführt.

Die neue Definition ermöglicht die wirtschaftliche Nutzung von Energiespeichern in Deutschland und ermöglicht den Einsatz der Schlüsseltechnologie für die Energiewende zur Sektorkopplung, fasst Dr. Susanne König zusammen.

Öffentliche Finanzierung noch ein Problem

Ein Problem besteht jedoch noch: „Die Geschäftsmodelle sind jetzt ökonomisch, die Erstinvestition ist allerdings oft in privater Hand. Für den schnellen Ausbau und Anpassungen im Netz braucht es eine zeitlich begrenzte Unterstützung bei diesen Investitionen durch Förderungen aber auch durch Finanzierungsmöglichkeiten von Banken. Aufgrund des technischen Risikos werden neue Speichersysteme zur Sektorkopplung selten durch Banken finanziert. Die volkswirtschaftliche Aufgabe der Kreditvergabe für diese Infrastruktur muss auch für neue und innovative Energiespeicher übernommen werden.“

Die Änderungen zum Netzausbau im Rahmen der EnWG-Novelle begrüßt König. Speicher machen den Netzausbau leichter und entlasten bei der Dringlichkeit, jedoch ist der Ausbau der Netze weiterhin wichtig: „Regionen wie Süddeutschland oder das Saarland müssen an die erneuerbaren Quellen im Norden angeschlossen werden, damit die Industriestandorte ihre Energie dekarbonisieren können“, erklärt König.

Für private Haushalte ändert sich durch die Änderung des Gesetzes nichts. Die Speicherung von Strom aus privaten PV-Anlagen bleibt unverändert.

 

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