Urteil: Herdplatte nicht ausgeschaltet ist grob fahrlässig
Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Bremen (Az. 3 U 37/21). Eine Mehr



