Nach zwei Jahren Corona-bedingter Pause heißt es am Samstag, den 17. September 2022 um Punkt 12.00 Uhr bereits zum 187sten Mal wieder "O’zapft is!". Bis zum 3. Oktober wird in München geschuhplattelt, geschunkelt, gezuzelt und nicht zuletzt gsoffe – pardon: Bier getrunken. Und davon oft mehr, als dem ein oder anderen Wiesn-Besucher guttut. Die ARAG Experten beleuchten das wohl größte Volksfest der Welt einmal von der rechtlichen Seite.

Das Fest der Superlative
Wenn man den Begriff „Oktoberfest“ googelt, werden innerhalb eines Wimpernschlags rund 73,6 Millionen Ergebnisse gefunden. Das Fest ist also ein Selbstläufer und so wird es seit 1985 nach eigenen Angaben nicht einmal mehr beworben. Bereits in den 1990er Jahren war das Fest weltweit bei über 90 Prozent der Befragten bekannt und vor der Corona-Pause kamen 2019 über sechs Millionen Menschen aus aller Welt, um 7,3 Millionen Maß Bier zu trinken und mehr als 430.000 Brathendl zu verputzen. In diesem Jahr wird eine Maß Bier (1,069 Liter) zwischen 12,60 und 13,80 Euro kosten und damit knapp 16 Prozent teurer sein als 2019.

Sicherheit auf der Wiesn
Zahlreiche Ordner werden im Einsatz sein und an den Eingängen intensive Taschenkontrollen durchführen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Taschen und Rucksäcke mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern und Maßen von über 20 Zentimeter (cm) x 15 cm x 10 cm im Regelfall verboten sind. Rund um das Wiesn-Gelände werden daher auch in diesem Jahr wieder Gepäckaufbewahrungsstationen eingerichtet. Grundsätzlich darf der Veranstalter – in diesem Fall die Landeshauptstadt München – die Taschenkontrolle zur Bedingung machen, wenn sie nicht unverhältnismäßig und überraschend ist.

Verboten sind laut ARAG Experten alle Gegenstände, mit denen geschlagen, gestoßen oder gestochen werden kann, ebenso Gassprühdosen mit schädlichem Inhalt oder Glasflaschen. Auch Behältnisse mit ätzenden oder färbenden Substanzen sind nicht erlaubt.

Safe Space – Aktion „sichere Wiesn“
Der Safe Space (sicherer Raum) ist ein Angebot für weibliche Festgäste im Falle von Belästigungen, Diebstahl oder wenn der Kontakt zur Gruppe verloren wurde. Hier kann auch ein Taxi bestellt oder der Akku aufgeladen werden. Der Schutzraum befindet sich nach Auskunft der ARAG Experten zwischen der „Wiesnwache“ (Polizei) und der Ersten Hilfe.

Paparazzi-Paragraf: Fotografieren verboten
Ein Besuch der Wiesn muss natürlich im Bild festgehalten werden und Fotoaufnahmen von sich und den eigenen Begleitern sind kein Problem. Nicht erlaubt ist laut ARAG Experten hingegen das Fotografieren fremder Personen ohne deren Einverständnis. Das stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und kann sogar laut Strafgesetzbuch (StGB, Paragraf 201a, auch Paparazzi-Paragraf) strafbar sein – etwa, wenn hilflose Personen, die beispielsweise unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und mit dem Bild zur Schau gestellt würden, fotografiert werden. Doch nicht nur das Filmen und Fotografieren ist laut ARAG Experten tabu, sondern auch das Verbreiten im Internet. Das Strafmaß beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug.

Diese Dinge sind tabu!
Wildpinkeln ist auch auf dem Oktoberfest nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet. In Maß umgerechnet, wären das etwa acht weitere Gläser Bier – also besser eine der zahlreichen Toiletten aufsuchen. Auch, wenn sie für viele Besucher ein beliebtes Souvenir sind: Maßkrüge gehören der jeweiligen Brauerei und müssen zurückgegeben werden, ansonsten handelt es sich um Diebstahl, der angezeigt wird. Natürlich kann man den Krug auch kaufen, in dem Fall wird laut ARAG Experten eine farbige Plakette am Glas angebracht. Auch der offizielle Oktoberfestkrug kann im Souvenir-Shop für rund 27 Euro käuflich erworben werden.
Teuer kann es auch für Sex-lustige Wiesn-Besucher werden, denn bei Sex in der Öffentlichkeit handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann – Bierlaune hin oder her.

Nicht alle dürfen mitfeiern
Wenn es auf der Theresienwiese besonders voll wird, also an den Samstagen und am 3. Oktober sowie nach 18 Uhr, dürfen Kinderwagen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Auch an allen anderen Tagen müssen die schiebenden Eltern damit rechnen, dass auch der Kinderwagen vom Sicherheitspersonal auf gefährliche und verbotene Gegenstände untersucht wird. Grundsätzlich sind laut ARAG Experten an keinem Tag Fahrräder, Roller, E-Roller, Skateboards und ähnliche Fortbewegungsmittel zugelassen. Auch Hunde müssen draußen bleiben, erlaubt sind lediglich ausweisbare Assistenzhunde.

Reservierung empfohlen
Trotz des stolzen Maß-Preises lassen sich echte Wiesn-Fans natürlich nicht vom Besuch des Oktoberfestes abhalten und so werden wieder zahlreiche Besucher aus aller Welt erwartet. Zwar wird immer ein Teil der Tische für Spontanbesucher freigehalten, doch wer abends oder in einer größeren Gruppe in eines der Festzelte will, sollte sich so früh wie möglich einen Platz im Lieblingszelt reservieren; eine Reservierung in den Biergärten ist nicht möglich. Auch wenn der Eintritt in die Festzelte kostenlos ist, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass in den meisten Zelten ein Mindestverzehr gilt – in der Regel zwei Maß Bier und ein halbes Hendl.

Tischreservierungen müssen immer im jeweiligen Zelt getätigt werden, meist geht das online oder auch telefonisch. Damit soll verhindert werden, dass mit Reservierungen gehandelt wird und sie für ein Vielfaches weiterverkauft werden. Die ARAG Experten verweisen auf einen aktuellen Fall, in dem eine Eventagentur zehn Reservierungen für etwa 400 Euro eingekauft hatte und die Tickets für über 3.000 Euro weiterverkaufen wollte. Die Richter sahen darin einen Wettbewerbsverstoß (Oberlandesgericht München, Az.: 6 U 7831/21).

Vorsicht Langfinger
Volksfeste sind auch bei Langfingern beliebt. Daher raten die ARAG Experten, Geldbörsen, Wertsachen, Mobiltelefone und Co. immer eng am Körper und möglichst in verschließbaren Innentaschen zu transportieren. Handtaschen sollten ebenfalls verschlossen möglichst vorne am Körper getragen oder unter den Arm geklemmt werden.

Weitere interessante Informationen rund um das Oktoberfest unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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