• Regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt
  • Einmal jährlich im Bonusheft Vorsorgen eintragen lassen
  • Bonusheft – So erhöhen Patienten ihren Zuschuss
  • eZahnbonusheft – Teil der elektronischen Patientenakte

Bei Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss. Wer regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur Vorsorge bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt war, erhöht mit einem lückenlosen Bonusheft diesen Festzuschuss der Krankenkasse. Nachweisen können Versicherte ihre Zahnarzttermine mit dem Bonusheft im klassischen Papierformat oder inzwischen auch mit einem elektronischen Zahnbonusheft.

Wird Zahnersatz notwendig, senkt ein lückenlos geführtes Bonusheft die Kosten für gesetzlich Versicherte. „Ob Patientinnen und Patienten weiterhin das Bonusheft im klassischen Papierformat verwenden oder zukünftig als eZahnbonusheft, entscheiden sie selbst“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Das hat keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses durch die gesetzliche Krankenkasse.“

Bonusheft – So erhöhen Versicherte ihren Zuschuss

Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen sind wichtig für die Erhaltung der Mundgesundheit. In der Regel sollte dies halbjährlich geschehen, wobei die Zahnärztin oder der Zahnarzt dies individuell abhängig vom Erkrankungsrisiko festlegt. Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgetermine bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahr und dokumentieren dies mit dem Bonusheft, steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre dokumentiert, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Können Patientinnen und Patienten über zehn Jahre jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz sogar 75 Prozent. Fehlt ein Zahnarztbesuch im Bonusheft innerhalb der letzten zehn Jahre mit einem wichtigen Grund, sollten sich die Patientinnen und Patienten mit ihrer Krankenkasse abstimmen. Dies gilt insbesondere für die Zeit der Pandemie. Dann liegt die Gewährung des Bonus bei Zahnersatz im Ermessen der Krankenkasse. Ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung für Zahnersatz nicht mehr. Der Bonus muss dann im Bonusheft für die Krankenkasse neu erworben werden.    

eZahnbonusheft – Teil der elektronischen Patientenakte

Seit dem 1.1.2022 ist das eZahnbonusheft Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, ob sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Teilnahme an der elektronischen Patientenakte beantragen. Sie ist die Voraussetzung für das Führen eines eZahnbonushefts bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt. Patientinnen und Patienten können sich in ihrer Zahnarztpraxis nach den vorhandenen digitalen Voraussetzungen erkundigen. Das elektronische Bonusheft erleichtert es den Versicherten, die regelmäßigen Vorsorgen bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ihrer Krankenkasse nachzuweisen. Die Termine sind stets aktuell. Eine App kann die Versicherten an den jährlichen Vorsorgetermin bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt erinnern und hier können die Vorsorgen aus dem Papierheft übertragen werden. Zudem praktisch: Das eZahnbonusheft ist immer dabei und kann nicht zu Hause vergessen werden oder gar verloren gehen wie ein herkömmliches Bonusheft.

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