„Grundsätzlich begrüßen wir die Idee eines Stufenmodells zur Aufteilung der CO2-Kosten im Mietwohnsektor, da es für viele Mieterinnen und Mieter eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo, bei dem sie die Kosten zu 100 Prozent alleine tragen müssen, bedeutet“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, in der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG).

Der Deutsche Mieterbund hält das nun vorgelegte Stufenmodell allerdings für fehleranfällig, befürchtet Folgekosten für Mieterinnen und Mieter und bewertet den Gesetzesentwurf insgesamt als stark verbesserungswürdig. Zudem ist die dem Entwurf zu Grunde liegende Systematik der CO2-Stufen und deren konkrete Berechnung nur bedingt nachvollziehbar, so dass die Entlastungseffekte für den Mietwohnsektor kaum beurteilt werden können. Aufgrund zahlreicher Ausnahmen für Vermieter kann keinesfalls von einer flächendeckenden Entlastung gesprochen werden. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreise und der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung in 2023 ist es nicht nachvollziehbar, dass der Staat zum einen durch Steuerpauschalen und andere Subventionen einkommensarme Haushalte entlasten will, zum anderen diese von den Energiekosten besonders getroffene Gruppe durch den CO2-Preis zusätzlich zur Kasse bittet“, kritisiert Weber-Moritz.

Die Mietbelastung in den deutschen Städten ist zu hoch – fast die Hälfte der Haushalte in deutschen Großstädten zahlen mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre Warmmiete und sind damit finanziell überlastet. Zusätzlich sind die Gas- und Ölpreise auf einem Rekordniveau – viele Energieversorger haben ihre Preise in der ersten Jahreshälfte 2022 deutlich erhöht. Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern ist zum September 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 133 % angestiegen, von 6,35 Cent/kWh auf durchschnittlich 14,77 Cent/kWh. Das bedeutet, dass die Heizkosten der Mieterinnen und Mieter sich bei gleichem Verbrauch beim Energieträger Gas im Mehrfamilienhaus mehr als verdoppeln werden.

Durch die zusätzlich zu zahlende CO2-Umlage werden Mieterinnen und Mieter gleich mehrfach bestraft. Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Wohngebäude im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem energetisch guten. Aktuelle Studien zeigen, dass Mieter deutlich mehr für Heiz- und Warmwasserkosten pro Quadratmeter ausgegeben müssen als Eigentümer und dass dieser Anteil in der einkommensschwächsten Gruppe mit Abstand am höchsten ist. So zahlten 2021 Mieterhaushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 1.700 Euro im Monat 22 Euro je Quadratmeter im Hochhaus für Heizung und Warmwasser im Jahr – doppelt so viel wie Haushalte mit hohen Einkommen im Einfamilienhaus.

Dies liegt neben der Wohnungsgröße vor allem am energetischen Zustand des Gebäudes. „Die CO2-Bepreisung in der aktuellen Ausgestaltung vergrößert diese Schere deutlich auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können,“ befürchtet Weber-Moritz. „Auch die geplanten Maßnahmen der Entlastungspakete wie die Energiekostenpauschale von 300 Euro oder die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas reichen nicht aus, um die gestiegenen Heizkosten abzufedern.“

Der Deutsche Mieterbund begrüßt daher ausdrücklich den Antrag der Fraktion DIE LINKE „CO2-Preis nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürden“. Dieser Antrag zielt auf die auch vom Deutschen Mieterbund immer wieder vorgebrachte fehlende Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung ab, wenn Mieterinnen und Mieter daran beteiligt werden. Denn nur der Vermieter bzw. Eigentümer entscheidet über die Art der Heizanlage und über mögliche Investitionen in das Gebäude – Mieter haben darauf keinen Einfluss. „Vor dem Hintergrund der enormen Energiepreissteigerungen macht eine Erhebung einer CO2-Steuer für Gas und Öl derzeit weder für Mieter noch für Vermieter Sinn. Daher sollte die nationale CO2-Bepreisung für die Dauer der Energiepreiskrise ausgesetzt werden“, fordert Weber-Moritz.

Unsere ausführliche Stellungnahme zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz finden Sie hier.
 

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