Datenschutz-Verstoß: Email an falsche Adresse kostet 2000 Euro
Eine Krankenkasse muss nach einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf für einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2000 Euro Schadensersatz bezahlen. Die Klägerin hatte die GKV um die Zusendung Teile ihrer Gesundheitsakte gebeten. Die Kasse kam der Bitte nach und schickte Mehr