• Deutsches Studentenwerk (DSW) schlägt Alarm
  • Bereits Mitte September 2022 mehr als 35.000 Studierende, die bei elf Studierendenwerken auf einen Wohnheimplatz warten
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende ist ein Riesen-Problem“
  • Anbuhl: „BAföG-Wohnkostenpauschale von 360 Euro im Monat reicht in den allermeisten Hochschulstädten vorne und hinten nicht“oder
  • Forderungen: Rasche BAföG-Erhöhung, geplantes Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ muss zum 1.1.2023 starten

Allein bei elf der insgesamt 57 Studenten- und Studierendenwerke warten seit Mitte September 2022 mehr als 35.000 Studierende auf einen Wohnheimplatz; die Wohnsituation für Studierende ist zum Beginn des Wintersemesters 2022/2023 extrem angespannt. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, die bundesweit rund 1.700 Studierendenwohnheime mit rund 196.000 Plätzen betreiben.

Zum Stichtag 15. September 2022 waren, so der Verband, bei den Studierendenwerken Berlin, Darmstadt, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt am Main, Göttingen, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Köln, Mainz und München mehr als 35.000 Studierende auf der Warteliste auf einen Wohnheimplatz – 15.000 allein beim Studentenwerk München, der wohl teuersten Hochschulstadt Deutschlands.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl kommentiert die Zahlen so:

„Bezahlbarer Wohnraum für Studierende ist absolute Mangelware, einmal mehr zum Beginn eines Wintersemesters. Dieses Strukturproblem macht den Studienstart schwierig für Erstsemester, und es erschwert das Studium für alle Studierenden, die nach vier Corona-Semestern nun in Präsenz an ihren Hochschulen studieren und in ihren Hochschulstädten wohnen wollen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende ist ein eklatantes Strukturdefizit des deutschen Hochschulsystems und ein soziales Problem.

Die Zahl der staatlich geförderten Studienplätze ist seit dem Jahr 2007 um 52% gestiegen, die Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze bei den Studierendenwerken nur um 6% – diese Schere darf nicht noch weiter auseinandergehen.

Die Wahl des Studienorts darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Es kann nicht sein, dass wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bekommen, einmal die Studierenden aus vermögenden Familien, die in den teuren Hochschulstädten wohnen können, und dann die Studierenden aus weniger begüterten Familien, die dort studieren müssen, wo sich die Miete gerade noch leisten können.

Der Handlungsdruck beim BAföG ist weiterhin hoch: Auch mit der Erhöhung der BAföG-Wohnpauschale auf 360 Euro im jetzt startenden Wintersemester 2022/2023 können sich BAföG-geförderte Studierende, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, in den Hochschulstädten kein WG-Zimmer leisten. Wir brauchen dringend eine automatische Anpassung der BAföG-Bedarfssätze an die Inflation und der BAföG-Wohnkostenpauschale an die Mietenwicklung.

Die neuerlich hohe Zahl von Studierenden auf Wartelisten bei den Studierendenwerken unterstreicht auch, wie wichtig das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung versprochene Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ ist, mit dem auch für Studierende bezahlbarer Wohnraum bei den Studierendenwerken neu geschaffen und saniert werden soll. Das Programm kann mittelfristig Abhilfe schaffen; wichtig ist, dass es nun, wie von Bundesbauministern Klara Geywitz geplant, sicher zum 1. Januar 2023 starten kann.“

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