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• mabb und Land Berlin fördern Verbreitung nicht-kommerzieller lokaljournalistischer Hörfunkangebote.
• Anträge zur Förderung der Infrastruktur und Verbreitungstechnik können noch bis 19. Oktober 2022 bei der mabb eingereicht werden.

Nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter leisten in Berlin und Brandenburg einen wichtigen Beitrag für die Medienvielfalt. Sie spiegeln die Meinungsvielfalt wider und tragen zur Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Rundfunk bei. Engagierte erhalten durch sie eine Plattform, die insbesondere zur lokalen Medienvielfalt beiträgt und identitätsstiftend wirkt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) fördert nichtkommerzielle lokale Hörfunkveranstalter mit mehreren Maßnahmen. Eine ist das seit 2020 mit Unterstützung des Landes Berlin aufgelegte Programm zur Förderung der technischen Infrastruktur der Programmverbreitung der Veranstalter in Berlin und auch in Brandenburg. In diesem Jahr ist ein Förderbudget aus Mitteln der mabb und des Landes Berlin in Höhe von insgesamt 80.000 Euro vorgesehen. „Hörfunk wird zunehmend digitaler, nicht nur in der Nutzung seitens der Bevölkerung, auch in den Redaktionsgruppen und den Hörfunkstudios werden Produktions- und Sendeabläufe mittlerweile digital umgesetzt“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Es bedarf entsprechender technischer Infrastruktur, die wir mit unserem Programm fördern können. Wir danken dem Land Berlin für die Bereitstellung der Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Verwendung durch die mabb. Diese ergänzen das von der mabb bereitgestellte Förderbudget und erweitern unsere Fördermöglichkeiten noch einmal erheblich.“

Staatssekretär Dr. Severin Fischer, Chef der Senatskanzlei Berlin: „Nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter tragen mit ihren besonderen Programmbeiträgen unterschiedlicher Art entscheidend zur Radiovielfalt in der Hauptstadt bei. Daher freuen wir uns, die bereits seit 2020 bestehende staatsferne Fördermöglichkeit durch die mabb fortsetzen zu können. Gemeinsam mit der mabb unterstützen wir damit die meist ehrenamtlich Engagierten in der technisch zeitgemäßen Produktion und Verbreitung ihrer Programme.“

Förderanträge können bis 19. Oktober 2022 bei der mabb gestellt werden

Seit Ende September und noch bis zum 19. Oktober 2022 können Veranstalter von nichtkommerziellem Hörfunk aus Berlin und Brandenburg eine Förderung beantragen, wenn sie ein werbefreies Programm mit regelmäßigen lokalen und regionalen Informationen ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Förderfähig sind dabei Aufwendungen für die technische Infrastruktur und die Programmverbreitung. Grundlage der Förderung ist die vom Medienrat der mabb im Jahr 2020 beschlossene Satzung zur Förderung der technischen Infrastruktur und Programmverbreitung für nicht-kommerzielle Lokalradios (NKL).

Die vollständigen Ausschreibungen und Förderanträge sind auf der Webseite der mabb abrufbar.

Über Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Im Zusammenspiel relevanter Regulierung und nachhaltiger Förderung setzt sie sich für die Sicherung der Medienvielfalt ein. Dabei unterstützt die mabb Lokaljournalismus, engagiert sich gegen Desinformation und stärkt die Informations- und Nachrichtenkompetenz von Nutzer:innen aller Generationen – für den selbstbestimmten, kritischen Umgang mit Medien und einen fairen demokratischen Diskurs. Mit ihren Einrichtungen ALEX Berlin und dem Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) ermöglicht die mabb Partizipation, schafft Ausund Weiterbildungsangebote und fördert Innovationen für Medien in der Region.

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