Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. fordern ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die Ausweitung des Ökolandbaus in Einzugsgebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen. Erstmals äußern sich dazu gemeinsam Akteure aus der Wasserwirtschaft und dem Ökolandbau und unterstützen entsprechende Pläne der europäischen Kommission.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: “Fast zwei Drittel unseres Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Das macht es besonders wichtig, diese Wasserressource zu schützen. Genau hier muss die Politik endlich ins Handeln kommen. Jahrzehntelang wurden die Probleme der Verunreinigungen durch chemisch-synthetische Pestizide und der Überdüngung nicht ernst genommen.  Ziel muss es sein, von der intensiven Landwirtschaft wegzukommen und so Einträge von chemisch-synthetischen Pestiziden und erhöhte Nitratfrachten ins Grundwasser zu vermeiden. Der Ökolandbau hat bereits die Antworten auf unsere Probleme und ist die geeignetste präventive Maßnahme, unser Grundwasservorkommen vor Kontaminationen aus dem Bereich zu schützen.” 

Trotz strenger Zulassungsvorschriften werden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM-Wirkstoffe) und ihre Abbauprodukte (Metaboliten) regelmäßig in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen. Die Konzentrationen liegen laut der Wasserverbände teilweise oberhalb der geltenden Schwellenwerte und Umweltqualitätsnormen.  

Seit vielen Jahren unvermindert hoch sei auch die Nitratbelastung des Grundwassers in vielen intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen. Gleichzeitig sei mittlerweile bekannt, dass das natürliche Nitratabbauvermögen in den Grundwasserleitern endlich ist, was unmittelbar einen weiteren Anstieg der Nitratkonzentrationen im Grundwasser zur Folge hat.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser DVGW: “Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und es gelten strenge Grenzwerte zum Schutz vor Belastungen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Daher plädieren wir dafür, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein muss. Wir brauchen umgehend politische Rahmenbedingungen, die den Ausbau des Ökolandbaus in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung stärken und die ökologischen Leistungen dieses Anbauverfahrens ausreichend finanziell fördern.” 

Im Ökolandbau sind chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide verboten. Die wenigen zugelassenen Wirkstoffe im Pflanzenschutz führen wegen ihrer hohen biologischen Abbaubarkeit oder geringen Mobilität zu keinen Konflikten mit dem Grundwasserschutz, so Bioland. Im ökologischen Landbau werden in aller Regel nur in Dauer- und Sonderkulturen Pflanzenschutzmittel auf Naturstoffbasis eingesetzt, darüber hinaus werden keine herbiziden Wirkstoffe verwendet. 

EU-Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die EU-Kommission leitet ihren Verordnungsentwurf über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) aus der Farm-to-Fork Strategie ab. Diese beinhaltet zwei wichtige Ziele: Die Verwendung und das Risiko von Pestiziden sollen bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Zudem soll europaweit die Ökofläche in der EU auf 25 Prozent der gesamten Anbaufläche steigen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten bietet bei entsprechender Umsetzung die Möglichkeit, den Einsatz von chemisch- synthetischen Pestiziden zu beenden. 

Ein breites Verbändebündnis hat dazu ein Positionspapier verfasst und an Bundesagrarminister Cem Özdemir, Bundesumweltministerin Stefanie Lemke und die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses des EU-Parlaments, Sarah Wiener, verschickt. Darin fordern sie wichtige Nachbesserungen.

Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik bei Bioland: “Wir begrüßen im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission. Allerdings umfasst das Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten sämtliche Pflanzenschutzmittel und damit auch solche natürlichen Ursprungs. Damit macht das Anwendungsverbot den ökologischen Landbau in den empfindlichen Gebieten unmöglich. Das Anwendungsverbot muss daher auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel spezifiziert werden. Nur wenn die für den Ökolandbau zugelassenen Naturstoffe einschließlich mineralischer Stoffe weiterhin zugelassen bleiben, ist dieser zukunftsfähig.”

So solle für eine kohärente Verwendung von Wirkstoffkategorien die SUR an die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 so angepasst werden, dass anders als im jetzigen Entwurf, nicht zwischen chemischen und biologischen Wirkstoffen, sondern zwischen chemisch-synthetischen und Naturstoffen (inkl. mineralischen Ursprungs) unterschieden wird. 

Die Verbände sind sich einig, der Ökolandbau müsse auch in den ökologisch empfindlichen Gebieten gefördert werden.  “Die vollständige Honorierung der ökologischen Leistungen des Ökolandbaus über die GAP muss dazu zukünftig auch in denjenigen Gebieten möglich sein, wo Verbote des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel gelten. Nur so sind die europaweiten Ziele der Farm-to-Fork Strategie mit der Halbierung des Pestizideinsatzes und 25 Prozent Ökolandbau erreichbar. Entscheidend ist eine gute kohärente Umsetzung der SUR in Verbindung mit der EU-Ökoverordnung und der GAP”, ergänzt Wehde.

Über den Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.

Bioland ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol. Rund 10.000 Betriebe aus Erzeugung, Herstellung und Handel wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.

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