Die wichtigste Nachricht direkt zu Beginn: Das GK-Mittelrhein zahlt seinen Mitarbeitenden am morgigen Donnerstag den noch ausstehenden Teil ihrer Jahres-sonderzahlung. Anspruchsberechtigt sind und waren alle Mitarbeitenden, denen eine tariflich oder vertraglich vereinbarte Jahressonderzahlung zusteht.  

„Ich bin sehr dankbar, dass alle bisher eingeleiteten Maßnahmen und noch in Bewegung befindlichen Hebel nun derart greifen, dass der ausstehende Betrag wie geplant sehr zeitnah und vor allem noch vor Weihnachten ausgezahlt werden kann. Wir sind den Kolleginnen und Kollegen zu allergrößtem Dank verpflichtet. Sie haben uns nicht nur durch die Herausforderung Pandemie geführt, sondern dem Unternehmen auch in finanziell besonders belasteten Zeiten die Treue gehalten“, betont Geschäftsführerin Melanie John.

Die Entscheidung zur kurzfristigen vorübergehenden Kürzung der Jahressonderzahlung musste am 22. November getroffen werden. „Diese schwere Entscheidung, welche berechtigterweise für viel Ärger und Enttäuschung gesorgt hat, erfolgte zur Sicherung des Unternehmens. Hintergrund ist die angespannte finanzielle Lage des GK-Mittelrhein, die sich insbesondere in den vergangenen wenigen Wochen deutlich verschlechtert hatte. Diesbezüglich sind eine Reihe von liquiditätsrelevanten Sondereffekten – etwa Auswirkungen der Pandemie, Grippewelle, steigende Energiekosten und Inflation – zu nennen“, erläutert Melanie John.

Insbesondere das aktuelle Quartal ist von erheblichen Leistungseinschränkungen geprägt gewesen – allein im Oktober 2022 wurden an den fünf Krankenhausstandorten dauerhaft mehr als 100 Covid-Patienten versorgt. „Diese Tatsache und die seit diesem Zeitpunkt bestehende massive Krankheitswelle haben zu einer nicht vorhersehbaren Leistungsmin-derung in erheblichem Umfang geführt. Gleichzeitig sind Ausgleichszahlungen ausgeblieben. Auch die angekündigten Hilfen für Krankenhäuser waren nicht wirksam“, berichtet die Geschäftsführerin.

Um die erforderliche finanzielle Stabilität herzustellen, wurden alle Hebel auf allen Ebenen in Bewegung gesetzt. Insbesondere wurde erneut Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach über die Deutsche Krankenhausgesellschaft kontaktiert, um den Druck zur schnellstmöglichen wirtschaftlichen Unterstützung der Krankenhäuser zu erhöhen. Ein wesentliches Ziel ist die Verlängerung der im Rahmen der Pandemie eingeführten verkürzten gesetzlichen Zahlungsfrist von aktuell fünf Tagen für Krankenhausrechnungen. Das verkürzte Zahlungsziel, das gemäß aktueller Gesetzeslage jedoch zum Jahresende ausläuft, leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser und somit auch des GK-Mittelrhein. Vieles spricht inzwischen dafür, dass das Zahlungsziel auch in 2023 verkürzt sein wird. „Ein wichtiger Punkt, der die Entscheidung, jetzt die 70 Prozent auszuzahlen, rechtfertigt“, resümiert John.

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