400 000 Wohnungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung pro Jahr gebaut werden, um den Bedarf an Wohnraum zu decken. Dafür hat sich ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ konstituiert, in dem die öffentliche Hand, die Bauwirtschaft und Organisationen vertreten sind. Das Bündnis sieht Erleichterungen bei öffentlichen Vergaben als eine wichtige Stellschraube.

Konkret soll es bei Vergabeerleichterungen darum zunächst folgendes geschehen:

  • Der Bund sorgt bis 2023 dafür, dass Wertgrenzen im Bereich Wohnzwecke für Direktaufträge, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zeitlich befristet erhöht werden.
  • Der Bund wird in dieser Legislaturperiode Vergabeverfahren so vereinfachen, dass die frühe Zusammenarbeit von Planen und Bauen gefördert wird.
  • Die Vergabestellen werden auf allen politischen Ebenen fortlaufend besser personell und materiell ausgestattet.

Weiterarbeiten wollen die Bündnispartner an der Frage, ob es befristet vergaberechtliche Sonderregelungen, beispielsweise in der VOB/A, für den Wohnungsbau geben kann. Auf EU-Ebene soll ein Vorstoß unternommen werden, die Verpflichtung zu europarechtlichen Ausschreibungen für öffentliche Wohnungsunternehmen befristet aufzuheben.

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