Zum zehnten Jahrestag des Beschlusses des „Beschneidungsgesetzes“  § 1631d BGB fordert der Verein MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene die Abschaffung des Paragraphen. Dieser legalisierte am 12.12.2012 im Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund. Im MOGiS e. V. organisieren sich Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch sowie von Penisvorhautamputationen leidvoll Betroffene diverser Herkunft. MOGiS-Vorsitzender Victor Schiering: „Penisvorhaut-Abschneiden an Kindern ohne medizinische Indikation verursacht Leid. §1631d BGB legitimiert diese Form von Gewalt. Damit muss endlich Schluss sein.“

In einem Offenen Brief fordern Fachleute aus Wissenschaft und relevanten Expertisen ebenfalls die Abschaffung von § 1631d BGB.
Kurzvideo von MOGiS e. V.: § 1631d BGB muss WEG – JETZT! 10 Jahre „Beschneidungsgesetz“

Warum muss § 1631d BGB abgeschafft werden?
Menschenrechte sind unteilbar. Genitalien gehören nur dem Menschen selbst. Es ist also Zeit für Erwachsene hier zurückzustehen und alle Kinder – auch Jungen – so aufwachsen zu lassen, wie sie gesund geboren werden. Die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und eine gewaltfreie Erziehung sind etablierte verbindliche Normen, denen unsere Gesellschaft endlich auch beim Thema Genitale Selbstbestimmung gerecht werden muss. § 1631d BGB torpediert seit zehn Jahren, dass dieses Ziel überhaupt politisch anvisiert wird. Die Abschaffung von § 1631d BGB ist folglich eine Grundvoraussetzung, um hier gemeinsam Lösungen im Sinne des Kinderschutzes zu entwickeln.

Warum sollte diese kontroverse Debatte wieder aufgenommen werden?
Schon die Frage führt in die Irre, denn: Für die Kinder war die Debatte niemals beendet. Gleiches gilt für zweifelnde Eltern, die häufig großem sozialen Druck ausgesetzt sind. Mindestens 400 Kinder müssen jährlich nach akuten Komplikationen stationär nachbehandelt werden. Immer mehr leidvoll Betroffene äußern sich öffentlich. Das Fachwissen zu Anatomie und Funktionen der Penisvorhaut wurde in den Medizinischen Leitlinien „Phimose und Paraphimose“ zweimal überarbeitet zusammengestellt.

Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen?
Im Gegenteil. Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U. geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als grundsätzlich legal gelten können.

Wird dieses Thema ausschließlich in Deutschland diskutiert?
Nein. In Island, Norwegen und Schweden gab es gesetzliche Initiativen, zuletzt im Mai 2021 auch in Dänemark. Im dänischen Parlament verhinderte erst ein Fraktionszwang in der Regierungskoalition ein generelles Mindestalter von 18 Jahren für nicht-therapeutische Genitaleingriffe. Im jüngsten Wahlkampf war die Frage eines Mindestalters Teil von öffentlichen Fragebögen an Abgeordnete und Delegierte.

Stand 2012 ein Verbot der „Jungenbeschneidung“ in Deutschland im Raum?
Nein. Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Hingegen gab es damals zwei Gesetzesvorschläge, um nicht-therapeutisches Abschneiden der Penisvorhaut an Minderjährigen zu erlauben. Der radikalere Antrag, der die Kinder komplett recht- und schutzlos stellt, fand dann am 12.12.2012 eine große Mehrheit im Deutschen Bundestag. Sogar eine an sich übliche Evaluation des Gesetzes nach fünf Jahren wurde abgelehnt.

Aktuelle Literatur- und Medienhinweise:
NEU! Graphik zu Aufbau und Funktionen der Penisvorhaut
ARTE-Dokumentation „Jungenbeschneidung – Mehr als nur ein kleiner Schnitt“ (07/22)
Liebe, Lust und Lila (TV-CH): „Meine Vorhaut wurde abgeschnitten und ich leide darunter“ (06/22)
Urologe zu grundloser Jungen-Beschneidung: „Ein verstümmelnder Eingriff“ NOZ 16.3.22

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