Die Beamtengewerkschaften im DGB Sachsen fordern die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag auf, bei den anstehenden Haushalt-Landtagssitzungen die Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) auf die Besoldung zu beschließen. Dafür müsse Artikel 1 des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes zeitgleich mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

Markus Schlimbach, Vorsitzender DGB Sachsen: „Alle Angestellten des Landes haben eine Erhöhung ihrer Bezüge zum 1.12. als Ergebnis der Tarifverhandlungen erhalten. Die über 43.000 Beamtinnen und Beamte in Sachsen, sowohl im Kommunal- wie auch im Landesdienst, haben diese Erhöhung nicht bekommen. Das Tarifergebnis ist seit einem Jahr bekannt. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten ist im Koalitionsvertrag verankert. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum die Besoldungsanpassung nicht zeitgleich vollzogen werden kann. Diese Gesetzesarbeit im Schneckentempo muss jetzt beendet werden.“

Jan Krumlovsky, Landesvorsitzender GdP Sachsen: “Es wirkt wie eine Retourkutsche dafür, dass die Verhandlungen zwischen Finanzministerium und den Gewerkschaften im Frühjahr 2022 gescheitert sind. Sollte dies so sein, wäre das schäbig und an Dreistheit nicht zu überbieten. Bei der ganzen Misere ist es traurig, dass diese auch unsere Polizistinnen und Polizisten ausbaden müssen, die täglich ihren Kopf hinhalten. Ihren Kopf, damit im derzeitigen gesellschaftlichen Chaos zumindest ein Hauch von Normalität bestehen bleibt – zumindest, was die Sicherheit in Sachsen betrifft. Wenn so sächsisch geht, dann „Gute Nacht! Sachsen“ … und besten Dank für das Weihnachtsgeschenk!“

Uschi Kruse, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW in Sachsen: „Im Schulbereich lernen die jungen verbeamtete Lehrkräfte, was die langgedienten angestellten Kolleginnen und Kollegen schon mehrfach erlebt haben: Der Freistaat Sachsen ist für seine Beschäftigten wenig verlässlich.“

Oliver Greie, ver.di Landesbezirksleiter: „Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen durch die nach wie vor beängstigende Inflationsrate muss unverzüglich gehandelt werden. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses fordern wir die Landesregierung nachdrücklich auf, auch für die sächsischen Versorgungsempfänger*innen die 300 Euro Energiepreispauschale zur Auszahlung zu bringen“.

Die Gewerkschaften kritisierten, dass Sachsen das einzige Bundesland sei, in dem immer noch keine Klarheit darüber bestehe, wie die Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gezahlt werde. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sei Teil des Entlastungspakets III der Bundesregierung. Fast alle Bundesländer hätten bereits eine Regelung oder zumindest eine Absichtserklärung verkündet, die Pauschale auszuzahlen. „Wenn Sachsen hier nicht handelt, gehen die ehemaligen Beamtinnen und Beamten in Sachsen leer aus. Das ist ein Armutszeugnis für Sachsen“, so die Gewerkschaften.

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