Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neuen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht, die ab 1.1.2023 gelten sollen. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kritisiert die damit verbundenen Folgen für die Förderung der Gebäudesanierung scharf. Die Sanierungsrate drohe weiter einzubrechen und die Gebäudesanierung als Klima-Konjunkturmotor abgewürgt zu werden.

Die Förderkonditionen, besonders für die eigentlich gewünschten klimazielkompatiblen Vollsanierungen, wurden bereits diesen Sommer massiv verschlechtert. Bis auf kleine Änderungen schreiben die neuen Förderrichtlinien zur BEG diese Fehlentscheidung für 2023 fort. Seit den Änderungen sei die Zahl der Antragstellungen für Vollsanierungen bei der KfW massiv zurückgegangen, beim BAFA seien die Antragszahlen auf „Vorkriegsniveau“. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Das ist die falschmöglichste Entscheidung zur falschmöglichsten Zeit. Genau jetzt wäre eine Investitionsoffensive für energiesparende Gebäude gefragt, um die Versäumnisse der letzten Jahre schnell aufzuholen und die Energiekosten dauerhaft zu senken. Der Kurs der Bundesregierung bei der Förderung ist darum genau das Gegenteil dessen, was gerade notwendig wäre.“

In unsanierten Gebäuden schlägt die Energiekostensteigerungen zehn Mal härter zu Buche als in effizienten Gebäuden. Die Fördernovelle sei darum auch sozialpolitisch ein Rückschlag, da vor allem sozial schwächere Bevölkerungsgruppen die unsanierten Bauten bewohnten. Die Regierung mache laut Verband Förderpolitik nach Kassenlage, ohne jegliches Gespür für die Auswirkungen auf den sich ohnehin abkühlenden Markt. Einzig und deutlich positiv hervorzuheben sei der neue Bonus für die serielle Sanierung. Dieser sowie der ausgeweitete Bonus zur Sanierung der schlechtesten Gebäude ändern aber nichts an der Gesamtbewertung der DENEFF. „Die notwendige, attraktive Unterstützung von nachhaltigen Investitionen zur strukturellen Krisenbekämpfung wird absurderweise mit dem Verweis auf die Schuldenbremse abgelehnt. Ein schwerer Fehler.“, resümiert Noll.

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