Verbraucherzentrale verklagt Stromversorger
Stromkosten dürfen nicht einfach steigen. Energieversorger müssen beabsichtigte Preiserhöhungen vorher mitteilen. Sie müssen ihre Kund:innen außerdem über ihr fristloses Kündigungsrecht im Falle einer einseitigen Preiserhöhung informieren. Gegen diese grundsätzliche Hinweispflicht verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Geschäftspraxis des Mehr