Zum 1. Januar 2023 hat die NRW.BANK ihre Nachhaltigkeitsleitlinien aktualisiert. Dabei hat sie ein Ausschlusskriterium erweitert und ein neues eingeführt. Ziel ist es, Nachhaltigkeit im Fördergeschäft weiter zu konkretisieren. Außerdem hat sie ein ESG Investment Framework entwickelt, mit dem sie Transparenz über ihre ESG-Integration im Anlagegeschäft der Bank schafft. Neu ist auch, dass jetzt der gesamte Vorstand im Nachhaltigkeits-Komitee vertreten ist.

„Nachhaltigkeit ist in der DNA der NRW.BANK fest verankert. Wir unterstützen das Land dabei, dass Nordrhein-Westfalen das erste klimaneutrale Industrieland wird“, sagt Eckhard Forst, Vorstandvorsitzender der NRW.BANK. „Wir prüfen regelmäßig, wie wir unser Förder- und Kapitalmarktgeschäft nachhaltiger gestalten können. Und genau das spiegelt sich in unseren neuen, geschärften Nachhaltigkeitsleitlinien wider.“

Die Vergabe von Förderdarlehen folgt bereits seit 2018 Richtlinien in Bezug auf die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien. Neu ist jetzt, dass eine weitere Kategorie in den Nachhaltigkeitsleitlinien eingeführt wurde. Die Konkretisierung „Mobilität/Verkehr“ definiert, dass Investitionen in PKW mit erhöhtem CO2-Ausstoß nicht mehr gefördert werden. Stattdessen sollen transformative und somit zur Treibhausneutralität beitragende Antriebstechnologien verstärkt unterstützt werden.

Um Natur- und Ressourcen zu schonen, wurden die Förderbedingungen für das Kriterium „Palmöl und Holz“ mit der Aktualisierung geschärft. Eingeschlossen sind nicht mehr nur Betriebe der land- beziehungsweise forstwirtschaftlichen Produktion, sondern auch der Handel von Palmöl oder Holz. Zur Sicherung nachhaltiger Anbaubedingungen müssen diese internationalen Zertifizierungssystemen entsprechen – oder sich in einem Prozess befinden, der sie dorthin entwickelt.

Das neu eingeführte ESG Investment Framework schafft weitere Transparenz darüber, wie Nachhaltigkeitskriterien im Kapitalmarktgeschäft integriert werden. Dazu gibt es einen Einblick in das Konzept, in die Zielsetzung und in die Weiterentwicklung des Kapitalmarktgeschäfts im Sinne der Prinzipien für verantwortliches Investieren. Es beschreibt die gewählten Methoden um ESG Risiken des Portfolios zu minimieren, aber gleichzeitig das Erreichen der Pariser Klimaziele als Investor proaktiv zu begleiten. Ein zentrales Ziel dabei ist es, bis spätestens 2045 ein klimaneutrales Anlageportfolio vorzuweisen.

Um der Dynamik des Themas Nachhaltigkeit gerecht zu werden, ist jetzt außerdem der Gesamtvorstand der NRW.BANK im Nachhaltigkeits-Komitee vertreten. Dadurch können verbindliche Entscheidungen direkt in diesem Gremium beschlossen werden.

Die Nachhaltigkeitsleitlinien der NRW.BANK sind ein bankweit geltendes Regelwerk, das den Umgang mit dem zentralen Leitmotiv Nachhaltigkeit konkretisiert und dessen laufende Weiterentwicklung flankiert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Nachhaltigkeitsseite unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit

Über NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern „Wirtschaft“, „Wohnraum“ und „Infrastruktur/Kommunen“ setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.

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