Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ fördert die Landesregierung PV-Balkonanlagen und Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien. Privatpersonen können ab dem 16. Januar 2023 ihre Anträge online einreichen. Ziel des Programmes ist es, die fossile Abhängigkeit von Privathaushalten zu reduzieren. Das Förderprogramm erstreckt sich über die gesamte Legislaturperiode, bis Ende 2026. Das hat der Klimaschutzminister heute bekannt gegeben.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Das Förderprogramm bringt Licht und Schatten. Positiv ist, dass es überhaupt eine Förderung für nicht-fossile Heizungen geben wird. Allerdings drohen durch das Förderprogramm erhebliche Fehlinvestitionen.

Wenn die Kommunen ein Fernwärmenetz plant oder ausbaut, ist die Investition in eine Wärmepumpe für den Hausbesitzer herausgeworfenes Geld. Wer sich morgen an ein Fernwärmenetz anschließen kann, braucht heute keine Wärmepumpe.

Zudem ist nicht jede Immobilie für eine Wärmepumpe geeignet. Für Wärmepumpen ist eine Flächenheizung, wie eine Fußbodenheizung, erforderlich. Des Weiteren sollte ein Mindestmaß an Wärmedämmung vorhanden sein, weil die Wärmepumpe sonst nicht wirtschaftlich ist.

Zunächst sollte jeder Eigentümer daher mit seiner Kommune klären, wie die Planung des Wärmenetzes aussieht. Wenn man sich nicht an ein Fernwärmenetz anschließen kann, ist der nächste Schritt eine ausführlich Energieberatung, ob eine Wärmepumpe sinnvoll ist.

Der Klimaschutzminister sollte daher zuerst eine Informationskampagne über den richtigen Weg der Energiewende im Gebäudesektor starten, bevor mit Steuergeldern Fehlinvestitionen gefördert werden.“

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