Der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz), berichtet von zunehmenden Anfeindungen wegen seiner Haltung zum Thema „Lebensschutz“. Der selbst behinderte Sozialberater hatte sich in der Vergangenheit vermehrt gegen Lockerungen der geltenden Abtreibungsregeln eingesetzt. Er begründete dies nicht zuletzt damit, dass auch Kinder mit einer Beeinträchtigung das Recht hätte, das Licht der Welt erblicken zu können. „Ich habe mir anhören müssen, dass es unverantwortlich und ethisch vollkommen inakzeptabel sei, Frauen zur Geburt eines gehandicapten Menschen zu zwingen. Auch sagte man mir, wonach ich als Mann überhaupt kein Recht habe, mich über den Körper einer Frau zu äußern. Und selbst aus der Behindertenszene gab es teils groteske Anmerkungen zu meinem Engagement. Menschen mit Handicap, die leben und das Leben genießen, haben mir sehr vorwurfsvoll geschrieben, dass sie sich wünschen würden, wonach kein Kind mit Behinderung mehr geboren wird, denn das Leid sei weder der Mutter, noch dem Kleinen zuzumuten. Welch ein Widerspruch in sich!“, empört sich Riehle, der dazu weiterhin ausführt: „Eine besonders prägende Nachricht hatte den Wortlaut: ‚Hätten wir schon früher andere Gesetze zur Abtreibung gehabt, wären Sie uns vielleicht erspart geblieben!‘. Ich frage mich durchaus, welches Weltbild da vorherrscht, wenn man selbst ein erfülltes Dasein mit einem Handicap verbringt und gleichzeitig dafür wirbt, das heranwachsende Baby mit Beeinträchtigung bis zum letzten Tag vor der Geburt abtreiben zu können“. Riehle kritisiert vor allem, dass sich Anhänger für einen liberalen Schwangerschaftsabbruch anmaßen, über die Qualität des Lebens von einem Menschen befinden zu wollen, der noch nicht einmal geboren ist und dem es am Ende ganz ausschließlich selbst zusteht, über den Sinn und Wert seiner Existenz zu befinden. „Denn wir können nicht für Andere empfinden, jedes Individuum fühlt selbst. Es ist unerträglich, welche grotesken Blüten Emanzipation und Feminismus hervorbringen“, erklärt Riehle.

„Wer bereits einem Embryo in den Mund legen will, dass sein Hier und Jetzt nur von Kummer, Schwermut und Schwierigkeiten geprägt sein wird, handelt nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch übergriffig“. Eine Frau kann sich nicht allein auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, sondern muss gleichzeitig erkennen, dass sie in der Evolution und der Gesellschaft zur Aufgabe befähigt ist, den Fortbestand des Menschen zu unterstützen und Nachwuchs die Möglichkeit auf ein eigenes Leben zu schenken. Sie kann sich, ebenso wenig wie der Mann, aus der Pflicht nehmen, bei fehlendem Familienwunsch durch die neuzeitigen Mittel der Verhütung zu verhindern, dass überhaupt eine Schwangerschaft eintritt. Sexualität ist wahrlich kein Spiel, denn sie ist mehr als Spaß und Hemmungslosigkeit. Daher sollte jeder Geschlechtsverkehr überdacht sein und im Zweifel geschützt verlaufen können, um nicht erst in die Bredouille zu kommen, über das Ende eine entstehenden Wesens entscheiden zu müssen“. Dass Riehle mit seinen Positionen auch in die Nähe der AfD gerückt wurde, stört ihn nicht: „Ich weiß, dass ich dort garantiert nicht hingehöre und mich auch stets von den rechtsradikalen Einlassungen dieser Partei distanziert habe. Aber konservativ mag ich in den gesellschaftspolitischen Fragen durchaus sein. Und gerade, weil ich selbst von einer Behinderung betroffen bin und trotzdem – oder  gerade deshalb – weiß, wie schön es ist, mit Ecken, Macken und Kanten auf diesem Erdenkreis zu sein und das Geschenk zu genießen, ist mir völlig fremd, Kinder abtreiben zu wollen, weil wir glauben, eine Behinderung könne für sie zu einem unerträglich leidvollen Leben werden. Trauen wir Frauen, aber generell auch behinderten Menschen, endlich mehr Souveränität zu, als sie mit ideologischem Rat zu bevormunden!“.

Die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ ist bundesweit kostenlos für jeden Hilfesuchenden mit und ohne Behinderung unter der Webadresse www.beratung-mit-handicap.de erreichbar. Der Datenschutz und die Verschwiegenheit werden hierbei gewährleistet. Es findet lediglich eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung statt, tiefergehende Einzelfallbewertungen sind Anwälten vorbehalten.

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