Mit deutlicher Kritik an der angekündigten KfW-Förderung für den Wohnungsbau eröffnete Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, gestern Abend (26.01.23) in Düsseldorf den Neujahrsempfang der Kammer. „Bei einer Fördersumme von 750 Mio. Euro reicht das Programm gerade einmal für rund 5.000 Wohneinheiten – und zwar bundesweit“, stellte Uhing vor 300 Gästen aus Politik und Verwaltung, Bauwirtschaft und Verbänden klar. Das für den März angekündigte Programm für den klimafreundlichen Neubau komme zu kurzfristig, falle deutlich zu gering aus und sei durch den Wegfall von Zuschüssen wenig attraktiv. „Es ist in unserem gesamtgesellschaftlichen Interesse, Klimaschutzziele in die Förderbedingungen aufzunehmen“, erklärte der Präsident der größten deutschen Architektenkammer. „Allerdings muss dann ein echter Zuschuss gewährt werden. Sonst werden die Baukonjunktur und insbesondere der geförderte Wohnungsbau weiter einbrechen.“

Kammerpräsident Ernst Uhing unterstrich, dass sich unser Land in einer schweren Wohnungsmarktkrise befinde. An die nordrhein-westfälische Landesregierung richtetet er den Appell, die Bauantrags- und -genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die geplanten 45.000 neuen mietpreisgebundenen Wohnungen, die bis 2027 in NRW entstehen sollen, seien nicht ausreichend. „Gebaut werden müssten mindestens 25.000 Wohneinheiten – in jedem Jahr“, forderte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Zwar stelle NRW mit seinem Wohnraumförderprogramm für dieses Jahr insgesamt 1,6 Milliarden Euro bereit. „Damit das Geld auch abgerufen wird, brauchen wir aber bundesweit attraktivere Förderanreize und Zuschüsse, die über die bisherige Förderkulisse hinausgehen“, unterstrich Ernst Uhing.

In seiner Rede vor den geladenen Gästen aus Politik und Verwaltung, Verbänden und Wirtschaft warb AKNW-Präsident Uhing in der ARCHITEKTENKAMMER.NRW u. a. für die Einführung eines neuen „Gebäudetyp E“ im Bundes- und Landesbaurecht, mit dem es kundigen Bauherren und Architekten ermöglicht werden soll, „einfach“ und „experimentell“ zu bauen. „Wir brauchen mehr baupolitischen Mut, um endlich zu einem besseren Wohnungsangebot zu kommen“, erklärte Ernst Uhing. Ein Weg dahin sei die konsequente Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, wie es die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem „Bauportal.NRW“ gestartet habe. „Für die Umsetzung in den Kommunen brauchen wir aber weiterhin qualifizierte Architektinnen und Architekten in den Bauämtern“, betonte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Die nordrhein-westfälische Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach, kündigte auf dem Neujahrsempfang der Architektenkammer NRW an, die Genehmigungsverfahren für das Planen und Bauen im Lande zu beschleunigen und zu vereinfachen. „Wir wollen mehr Bauvorhaben genehmigungsfrei stellen“, erklärte die NRW-Bauministerin. Auch werde der „Digitale Bauantrag“ dazu beitragen, dass Bauantragsverfahren schneller abgewickelt werden können. „Wir wollen, dass bis 2027 alle 212 Bauämter in Nordrhein-Westfalen Antragsverfahren online abwickeln können.“

Ministerin Scharrenbach kündigte zudem an, einen „Normenausschuss“ einberufen zu wollen, um die ständig wachsende Zahl von DIN-Normen im Bauwesen kritisch zu durchleuchten und zu begrenzen. „Bauen muss auch auf einem niedrigeren Anspruchslevel möglich sein – und damit zu geringeren Kosten“, sagte Ina Scharrenbach. Die nordrhein-westfälische Bauministerin betonte aber, dass der baukulturelle Anspruch an das Planen und Bauen im Lande dabei gewahrt werden müsse. Architektinnen und Architekten seien die Fachleute, die dazu qualifiziert seien, diese anspruchsvollen Aufgaben im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit zu erfüllen.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung forderte Kammerpräsident Ernst Uhing in diesem Zusammenhang, an die Bauvorlageberechtigung weiterhin höchste Qualifikationsanforderungen zu stellen. Das Planen und Bauen werde durch energetische, ökologische und soziale Anforderungen immer komplexer. „Es ist deshalb im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn nur diejenigen Bauanträge einreichen dürfen, die dazu umfassend ausgebildet sind: die Architektinnen und Architekten“, bekräftigte Ernst Uhing.

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