Bescheinigung für das Finanzamt: KNAPPSCHAFT übermittelt relevante Daten automatisch
Wer im Jahr 2022 selbst Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hat, kann diese steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für weitere Vorsorgeaufwendungen wie zum Beispiel: • Prämien für bestimmte Wahltarife • Bonuszahlungen Mehr







