Das Bayerische Landesamt für Steuern teilte am 31. Januar 2023 mit, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen in Bayern auf den 30. April 2023 verlängert ist.

Mit der Fristverlängerung in Bayern will Albert Füracker, bayerischer Staatsminister der Finanzen und für Heimat, betroffene Immobilien- und Grundbesitzer sowie in steuerberatenden Berufen tätige Personen entlasten. Ausschlaggebend war wohl die bisher geringe Abgabequote von circa 70 Prozent in Bayern und bundesweit.

Für wen die Fristverlängerung gilt

Die verlängerte Frist gilt in Bayern für Grundvermögen, also Wohnungseigentum, Gebäudeeigentum und Grundstücke, sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. In Baden-Württemberg wurde die Frist nur für Land- und Forstwirtschaft verlängert. Für die anderen Bundesländer gab es keine Verlängerung.

Für Grundstücke des Grundvermögens wurde vom baden-württembergischen Finanzministerium lediglich eine Kulanzfrist zugesagt. Diese gilt, bis die Erinnerungsschreiben verschickt sind. Die Kulanzfrist soll voraussichtlich mit Ablauf des aktuellen Quartals enden. Danach besteht – wie in den restlichen Bundesländern schon zum aktuellen Zeitpunkt – die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Geben Eigentümer dann immer noch keine Grundsteuererklärung ab, kann die Finanzverwaltung ein Zwangsgeld festsetzen, das je nach Einzelfall bis zu 25.000 Euro betragen kann.

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