Fortbildungskosten: Was Arbeitnehmende beim Erlass von Darlehen zur Fortbildung steuerlich beachten müssen
Unternehmen profitieren, wenn sich Arbeitnehmende weiterbilden. Ganz gleich, ob Betriebe oder Beschäftigte dafür zahlen: Die Kosten können immer steuermindernd geltend gemacht werden. „Vorausgesetzt, es gibt ein betriebliches Interesse an der Fortbildung“, stellt Michaela Jeske, Steuerberaterin bei Ecovis in Würzburg klar. Mehr