Im Nachgang zu einer Veranstaltung im Europäischen Parlament im Januar 2023 zu einem möglichen Verbot des Kükentötens – organisiert durch eine Koalition von 18 Tierrechtsorganisationen – entschloss sich die finnische Abgeordnete Sirpa Pietikäinen, eine mündliche Anfrage an die Kommission zu stellen.

Mit Unterstützung von 60 weiteren Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEPs) aus 21 Mitgliedsstaaten wurde in der mündlichen Anfrage verdeutlicht, dass ein EU-weites Verbot der grausamen Praxis des Kükentötens dringend nötig ist. Explizit erfragten die MdEPs: 

  • Wird die Europäische Kommission ein Verbot des Kükentötens in der Eier-Industrie in ihren Entwurf für eine Überarbeitung der Europäischen Tierschutzgesetzgebung aufnehmen?
  • Wenn ja, wird ein solcher Entwurf auch die Tötung von weiblichen Entenküken in der Stopfleber-Industrie umfassen?

Schätzungsweise 330 Millionen männliche Hahnenküken und 40 Millionen weibliche Entenküken werden EU-weit jedes Jahr in der Eier- und Stopfleber-Industrie durch Schredder oder Gas getötet. Diese Praxis verursacht erhebliches Leid und verstößt gegen Art. 13 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), welcher Tiere als empfindungsfähige Lebewesen anerkennt.

EU-Bürger*innen sorgen sich um Tierschutz. 82% sprechen sich dafür aus, dass sogenannte Nutztiere besser geschützt werden sollten.

Da das Töten der frisch geschlüpften Küken aufgrund neuer Entwicklungen in der Geschlechtsbestimmung im Ei mittlerweile vermeidbar ist, haben einige Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Deutschland die Praxis bereits verboten. Die nationalen Verbote haben allerdings nur limitierte Wirkung und führen darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen. Zudem enthalten einige der nationalen Verbote Ausnahmen, die sie letztlich ineffektiv machen.

Ein EU-weites Verbot des Kükentötens ist dringend angebracht und findet Unterstützer*innen in breiten Teilen der Bevölkerung, in allen Fraktionen des Parlaments und vielen Mitgliedsstaaten. Bereits im Oktober hatten zahlreiche Delegationen der Mitgliedsstaaten im Rat der Eurpoäischen Union die Europäische Kommission aufgefordert, ein entsprechendes Verbot abzuschätzen und in die Überarbeitung der Tierschutzgesetze aufzunehmen.

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