Die vom Bundesministerium für Gesundheit geplante und viel diskutierte Krankenhausreform nimmt immer konkretere Züge an. So zeichnet sich die Einteilung der Kliniken in unterschiedliche Versorgungslevels ab, mit denen entsprechende Veränderungen einhergehen – betroffen sind unter anderem auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die beispielsweise Teile ihrer Weiterbildung an einem anderen Standort leisten müssen, sollte das eigentlich weiterbildende Klinikum bestimmte Leistungen gemäß der neuen Level-Struktur nicht mehr anbieten.

Die Vorsitzende des Hartmannbund Landesverbandes Niedersachsen, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, fordert darum, die Weiterbildung so in der Reform mit einzuplanen, dass schon jetzt Lösungen mitgedacht werden und den angestellten Weiterbildungsassistent:innen kein qualitativer oder finanzieller Nachteil entsteht. Sie erläutert: „Die Aufsplittung der Weiterbildung auf unterschiedliche Standorte ist hauptsächlich der aktuell geplanten Krankenhausreform geschuldet und darf im Ergebnis nicht zu einem Qualitätsverlust führen – weder in der zuverlässigen Versorgung im Krankenhaus, noch in den ärztlichen Praxen oder gar in der Weiterbildung an sich. Die Sicherung einer gut organisierten Weiterbildung innerhalb dieser Reform dient langfristig auch der guten Versorgung von Patientinnen und Patienten.“

Diese Mahnung unterstreicht auch Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des Hartmannbund Arbeitskreises Weiterbildung: „Zu einer guten Weiterbildung gehört auch, dass neben einer klaren Struktur auch ein verlässliches und adäquates Einkommen zur Verfügung steht.“ Aus diesem Grund hatte der Hartmannbund Arbeitskreis bereits zuvor die Verbund-Weiterbildung gefordert: Mit einem einheitlichen Vertrag, festgelegter Vergütung und bereits fest geplantem Ablauf verleihe diese Regelung Ärztinnen und Ärzten Planungssicherheit – auch und gerade bei einer Aufteilung ihrer Weiterbildungszeit auf mehrere Ausbildungsorte.

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