Die Hamburgische Bürgerschaft hat soeben in zweiter Lesung mit deutlich mehr als der benötigten Zweidrittelmehrheit die in der Einigung der Senatsfraktionen mit den beiden Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden & Miete!“ vereinbarten Änderungen der Hamburger Landesverfassung beschlossen. Nach dem neuen Art. 72 Abs. 6 der Hamburger Verfassung (HV) besteht nunmehr ein grundsätzliches Veräußerungsverbot für städtische Wohnungen und Wohngrundstücke. Der neue Art. 73a HV enthält zudem eine Staatszielbestimmung in Bezug auf die Schaffung, Erhaltung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen.

Nachdem im Herbst 2020 die Unterschriftensammlung erfolgreich beendet werden konnte, folgten über zwei Jahre intensive Verhandlungen mit den Senatsfraktionen. Im Ergebnis konnte ein Kompromiss erzielt werden, der bereits am 2. November 2022 öffentlich vorgestellt und mit jeweils einer Senats-Drucksache zu jeder der beiden Volksinitiativen in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht wurde.

Die Bürgerschaft hat die Einigung bezüglich der „Mieten-Volksinitiative“ bereits beschlossen. Es sollen künftig auf einem Anteil von einem Drittel der für den Wohnungsbau vorgesehenen städtischen Flächen jährlich 1.000 dauerhaft mietpreisgebundene Wohnungen nach unserem Grundgedanken gebaut werden. Hierbei sollen die Miethöhen in den ersten 50 Jahren nach Baufertigstellung über die Wohnraum-Förderprogramme gesteuert werden. Im Anschluss erfolgen für weitere 50 Jahre Mieterhöhungen ausschließlich im Rahmen der in den Erbbauchrechtsverträgen gesetzten sozialverträglichen Grenzen. Jetzt hat die Hamburgische Bürgerschaft auch die Einigung bezüglich der „Boden-Volksinitiative“ abgestimmt und die vereinbarten Verfassungsänderungen verabschiedet. Diese beinhaltet ein grundsätzliches Veräußerungsverbot städtischer Grundstücke, welches für alle Wohnungen und Wohngrundstücke der Stadt nun in die Hamburger Verfassung aufgenommen wurde.

Rechtsanwalt Paul-Hendrik Mann vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG erklärt hierzu:

Endlich wird der Bodenspekulation mit ehemals städtischen Grundstücken ein Riegel vorgeschoben!

Das Erbbaurecht wird so gestärkt und ermöglicht eine sozialere und nachhaltigere Wohnungspolitik in Hamburg. Das ist ein großer Erfolg, der sich auf lange Sicht auszahlen wird.“

Rechtsanwalt Marc Meyer von MIETER HELFEN MIETERN ergänzt:

Das verfassungsrechtlich abgesicherte Verkaufsverbot soll vereiteln, dass künftige Senate erneut das städtische „Tafelsilber“ Grund und Boden leichtfertig veräußern und zu Spekulationsobjekten machen. Nachfolgende Generationen werden diesen Erfolg feiern. Ihnen bleibt damit mehr Hamburg und Spielraum für künftige soziale Stadtentwicklung erhalten.

Rechtsanwalt Bernd Vetter weist darauf hin „Im öffentlichen Interesse liegende Ausnahmen von dem Verkaufsverbot werden jetzt gesetzlich bestimmt und unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Damit ist künftig gewährleistet, das wichtige Entscheidungen nicht weiter in Hinterzimmern gefällt werden.“

Nachdem die Hamburger Bürgerschaft nunmehr den mit uns verhandelten Kompromiss parlamentarisch abschließend verabschiedet hat, wurde auch unsere zweite Volksinitiative „Boden und Wohnungen behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete“ förmlich zurückgenommen.

Wir danken allen Menschen, Organisationen und Initiativen, die die Volksinitiativen unterstützt haben.

Alle Hamburger:innen sind aufgefordert auch weiterhin die Ziele der Volksinitiativen und deren Umsetzung zu unterstützen.

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