Die politischen Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz nehmen eine wichtige Hürde: Am 1. Juni verkündet das EU-Parlament seinen Standpunkt zu dem Kommissions-Vorschlag. Nachdem der Ministerrat bereits im Dezember letzten Jahres über den Vorschlag abgestimmt hat, rücken europaweite Regelungen zu den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten näher.  

DER MITTELSTANDSVERBUND warnt gerade mit Blick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor einer bürokratischen Überforderung mittelständischer Unternehmen. Denn auch wenn rein formal zunächst nur große Unternehmen betroffen sind, so werden diese ihre Pflichten oftmals an kleinere Geschäftspartner durchreichen. „Im Ergebnis führt dies aufgrund der fehlenden Ressourcen und technischen Hilfsmitteln in vielen Fällen zu Überforderungen. Klare und verständliche Unterstützungsmaßnahmen aufseiten der Durchsetzungsbehörden werden aktuell nicht oder nur zeitverzögert veröffentlicht. Die Unsicherheit ist daher äußerst groß.“, betont Tim Geier, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, Büro Brüssel.  

Zu befürchten sei überdies, dass es bei der Umsetzung keinen einheitlichen Standard in allen EU-Mitgliedstaaten gebe. Nationale Alleingänge oder gar punktuelle Verschärfungen des EU-Rechtsrahmens seien aufgrund der mittlerweile tiefen geschäftlichen Verknüpfungen im Binnenmarkt kontraproduktiv und verletzten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sinnvoll sei dagegen anstatt eines generalisierenden Pflichtenkatalogs ein risikobasierter Ansatz, der eine individuelle Betrachtung der Verhältnisse des jeweiligen Unternehmens und dessen potenziell schädlichen Einflüsse erlaube. Notwendig sei, die Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftsbeziehungen zu beschränken und nicht auch noch auf „tiefe“, indirekte Geschäftsbeziehungen auszuweiten, wie es die EU-Kommission vorschlage.  

Dringende Förderung bräuchte es dagegen bei Brancheninitiativen entlang der Lieferkette. Dazu sei auch eine Klarstellung hinsichtlich der zulässigen Verwendung von Zertifizierungssystemen erforderlich. „Letztendlich muss es um eine realistische Betrachtung des Machbaren gehen. Anstatt Unternehmen mit unpraktikablen und oft praxisfernen Pflichten schlichtweg zu überfordern, sollten Prozesse vereinfacht und behördliche Hilfsangebote verstärkt werden. Denn wer eine echte Verbesserung der Arbeitsverhältnisse entlang der Lieferketten wünscht, darf mit zu komplexen und komplizierten Vorgaben die Erfolgschancen nicht im Keim ersticken.“, so Tim Geier, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, Büro Brüssel. 

Über den DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin und Brüssel die Interessen von ca. 230.000 mittelständischen Unternehmen, die in rund 300 Verbundgruppen organisiert sind. Die kooperierenden Mittelständler erwirtschaften mit 2,36 Mio. Vollzeitbeschäftigten einen Umsatz von mehr als 511 Mrd. Euro (rund 18 Prozent des BIP) und bieten 440.000 Ausbildungsplätze. Einzelne Verbundgruppen treten unter einer Marke auf, z.B. EDEKA, REWE, EP: ELECTRONIC PARTNER, EXPERT, HAGEBAU und BÄKO. Alle fördern ihre Mitglieder durch eine Vielzahl von Angeboten wie etwa Einkaufsverhandlungen, Logistik, IT, Finanzdienstleistungen, Beratung, Marketing, Ladeneinrichtung und Trendforschung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590099618
Telefax: +49 (30) 590099617
http://www.mittelstandsverbund.de/

Ansprechpartner:
Juliane Wehr-Ibold
Referentin für Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 590099-661
E-Mail: j.ibold@mittelstandsverbund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel