In den vergangenen Jahren haben Parteien verstärkt im Wahlkampf versucht, im Internet auf Stimmenfang zu gehen. Fälle wie „Cambridge Analytica“ zeigen, dass es dabei z. B. im US-Wahlkampf oder auch bei der Brexit-Abstimmung zu unfairen Manipulationen gekommen ist. Dem möchte der EU-Gesetzgeber mit einer Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung jetzt einen Riegel vorschieben.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) teilt dieses Anliegen und weist darauf hin, dass ein effektiver Datenschutz für die Sicherung eines freien politischen Meinungsbildungsprozesses unerlässlich ist. Im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf spielen die datenschutzrechtlichen Regelungsentwürfe daher eine besondere Rolle, denn es geht um die die Einzelnen zielgerichtet adressierende Wahlwerbung mittels Techniken des Targeting (gezieltes Ansprechen) und der Amplifizierung (Reichweitenerhöhung): Mit derartigen Techniken lassen sich maßgeschneiderte politische Botschaften an eine bestimmte Person oder Personengruppe richten oder der Umlauf, die Reichweite oder die Sichtbarkeit einer politischen Anzeige steuern. Die Werbenden können auf diese Weise je nach Zielgruppe unterschiedliche – auch sich widersprechende – Botschaften verbreiten. Das Risiko der Fehlinformationen, der Polarisierung und Fragmentierung der öffentlichen Debatte sowie der gezielten Manipulation von Wählerinnen und Wählern ist hoch.

Für die einzelnen Personen ist meist nicht erkennbar, dass die Botschaften auf ihr individuelles Interessensprofil zugeschnitten sind und Werbende an anderer Stelle etwa andere Botschaften verbreiten. Auch die dahinterstehenden komplexen Verarbeitungen personenbezogener Daten durch verschiedene Akteure, die im Zusammenhang mit den Verfahren zum Targeting und der Amplifizierung zur Anwendung kommen, sind kaum überschaubar. Die Praxis hat in den letzten Jahren gezeigt, dass die Einwilligung der betroffenen Personen in vielen Situationen als wirksames Mittel zur Kontrolle und Steuerung der Verarbeitung personenbezogener Daten an Grenzen stößt.

Im Trilogverfahren schlägt das Europäische Parlament vor diesem Hintergrund vor, nicht nur schlicht auf die Einwilligung des Einzelnen für solche Targeting- und Amplifizierungsverfahren zu setzen, sondern auch weitergehende gesetzliche Regulierungen vorzusehen. Die DSK regt gegenüber den Trilogparteien an, diese Überlegungen konsequent weiterzuverfolgen und die freie Entscheidung über die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten durch gesetzliche Flankierungen so abzusichern, dass die Einwilligung als Instrument der informationellen Selbstbestimmung wieder Wirksamkeit entfalten kann.

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Englische Übersetzung: https://uldsh.de/…

 

 

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