Neuauflage der GEFMA 190 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management“: gefma – Deutscher Verband für Facility Management veröffentlicht die zentrale Richtlinie zum (rechts-) sicheren und nachhaltigen Betrieb von Immobilien und technischen Anlagen in einer aktualisierten Auflage. Wesentliche Neuerungen gibt es vor allem im Bereich ESG.

Das Standardwerk für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen in Deutschland wurde von Grund auf überarbeitet und inhaltlich weiterentwickelt. Die Neuauflage mit der Versionsnummer 2.0 geht damit auf veränderte Anforderungen des Gesetzgebers ein, die sich in der Vergangenheit fortlaufend geändert, erweitert und teilweise verschärft haben. Die Aktualisierung geht aber noch deutlich weiter: „Früher waren wir der Auffassung, es sei ausreichend, die geltenden Gesetze, Normen und Richtlinien einzuhalten, also im Facility Management rechtskonform (compliant) zu agieren. Heute müssen wir angesichts der großen Herausforderungen durch Klimaschutz und Nachhaltigkeit darüber hinaus gehen: Wir benennen und empfehlen in der aktuellen Richtlinie GEFMA 190 zusätzlich freiwillige Maßnahmen im Vorgriff auf kommende Gesetze, denn der (Bundes-)Gesetzgeber agiert in diesen Handlungsfeldern unseres Erachtens zu langsam“, bezieht Ulrich Glauche, Leiter Richtlinienwesen bei gefma, klar Position für die Notwendigkeit der Fortschreibung der GEFMA 190.

Mit der Erweiterung des Anforderungskatalogs in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit (inkl. Anpassung an den Klimawandel und nachhaltiger Beschaffung) gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von FM-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Als weiteres Handlungsfeld mit zunehmender Bedeutung wird die Cybersicherheit angesprochen. Hierzu plant der gefma Arbeitskreis Digitalisierung eine eigene Veröffentlichung.

GEFMA 190 kann für 196,- Euro zzgl. USt. über den gefma-Online-Shop bestellt werden, für Mitglieder ist die Publikation dort kostenfrei zum Download verfügbar: www.gefma.de/service/shop

Über den gefma Deutscher Verband für Facility Management e.V.

gefma vertritt eine Branche mit 152 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und über 5 Millionen Erwerbstätigen. Der Verband ist mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen das größte Netzwerk im deutschen Facility Management. gefma zeichnet sich durch solide Facharbeit aus: gefma-Richtlinien und Zertifizierungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, CAFM-Software und Bildung sind anerkannte Qualitätsstandards im FM. Nachhaltigkeit und Energie, Digitalisierung, Qualifizierung sowie Bewirtschaftungskonzepte mit Betreiberverantwortung sind die prägenden Themen des Verbandes. gefma setzt sich für ein partnerschaftliches, faires und verantwortungsvolles Miteinander aller Marktteilnehmer ein. Die gefma-Initiative „Die Möglichmacher Facility Management“ positioniert die Branche als Arbeitgeber mit vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten. Mehr Informationen unter www.gefma.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

gefma Deutscher Verband für Facility Management e.V.
Dottendorfer Str. 86
53129 Bonn
Telefon: +49 (228) 850276-0
Telefax: +49 (228) 850276-22
http://www.gefma.de

Ansprechpartner:
Axel Evers
Leiter Marketing und Kommunikation
Telefon: +49 (228) 850276-26
Fax: +49 (228) 850276-22
E-Mail: axel.evers@gefma.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel